• Gig economy workers score historic digital rights victory against Uber and Ola Cabs
    https://www.workerinfoexchange.org/post/gig-economy-workers-score-historic-digital-rights-victory-agains

    Uber & Ola ordered to provide transparency regarding the use of controversial driver surveillance systems such as Uber’s Real Time ID and Ola’s Guardian system. Uber ordered to reveal the data used as the basis of the unfair dismissal of two drivers. Ola has been ordered to reveal driver performance related profiling including the controversial driver ‘fraud probability score’ and ‘earnings profile’ both of which are used opaquely in automated work allocation decision making. Uber ordered to (...)

    #OlaCabs #Uber #algorithme #consommation #consentement #fraude #conditions #conducteur·trice·s (...)

    ##surveillance

  • Couriers say Uber’s ‘racist’ facial identification tech got them fired
    https://www.wired.co.uk/article/uber-eats-couriers-facial-recognition

    BAME couriers working for Uber Eats and Uber claim that the company’s flawed identification technology is costing them their livelihoods Uber Eats couriers say they have been fired because the company’s “racist” facial identification software is incapable of recognising their faces. The system, which Uber describes as a “photo comparison” tool, prompts couriers and drivers to take a photograph of themselves and compares it to a photograph in the company’s database. Fourteen Uber Eats couriers (...)

    #UberEATS #algorithme #Uber #biométrie #racisme #facial #reconnaissance #discrimination #FoodTech #GigEconomy (...)

    ##travail

  • Statut des livreurs : partout en Europe, les plates-formes lâchent du lest
    https://www.alternatives-economiques.fr/statut-livreurs-partout-europe-plates-formes-lachent-lest/00098429

    En France, en Espagne et au Royaume-Uni, plusieurs décisions récentes ont pour effet d’améliorer les droits sociaux des livreurs. La Commission Européenne doit désormais se pencher sur le sujet. Just-Eat annonce vouloir salarier ses coursiers en France, le gouvernement espagnol impose le salariat aux plateformes de livraison et Uber consent à qualifier ses travailleurs de workers au Royaume-Uni… Il semble bien que la bataille initiée par les plateformes de travail contre la législation sociale ne (...)

    #JustEat #Uber #conducteur·trice·s #FoodTech #GigEconomy #travail

  • Uber reconnaît à ses chauffeurs britanniques un statut de travailleur salarié, une première
    https://www.lemonde.fr/economie/article/2021/03/17/uber-reconnait-aux-chauffeurs-britanniques-un-statut-de-travailleur-salarie-

    Le géant américain de réservation de voitures a annoncé, mardi, que l’ensemble de ses quelque 70 000 chauffeurs au Royaume-Uni bénéficieront d’un salaire minimum et de congés payés dès mercredi.

    #Uber #GigEconomy #travail #conducteur·trice·s

  • Contre les géants Deliveroo ou Uber Eats, des livreurs en liberté
    https://www.lemonde.fr/m-le-mag/article/2021/03/12/contre-les-geants-deliveroo-ou-uber-des-livreurs-en-liberte_6072909_4500055.

    A Amiens, Antoine Hosin et ses associés ont créé BeeFast, leur propre plateforme. Une façon pour eux de s’émanciper des cadences infernales imposées par les multinationales. Partout, des initiatives similaires fleurissent. Un vendredi soir à Amiens, par temps d’épidémie. La nuit et le couvre-feu ont vidé depuis 18 heures les rues de la préfecture de la Somme. Sous l’éclairage public, seules quelques ombres, à vélo ou à scooter, battent encore le pavé, le dos bossué par un sac cubique. Au pied de la (...)

    #Deliveroo #UberEATS #FoodTech #GigEconomy #travail

  • Deutscher Bundestag - Koalition will das Per­sonen­beför­derungs­recht moderni­sieren
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-personenbefoerderungsrecht-818942

    Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, das Recht der Personenbeförderung reformiert. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26175) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/27288) stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch Bündnis 90/Die Grünen zu, während AfD, FDP und Linksfraktion dagegen votierten. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt.
    Änderungsantrag und Entschließungsantrag abgelehnt

    Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung bei Enthaltung der AfD einen Änderungsantrag der FDP (19/27294) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Darin hatten die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht als Voraussetzung dafür gefordert, damit neue Mobilitätsanbieter erfolgreich am Mobilitätsmarkt agieren können.

    In dritter Beratung lehnte der Bundestag schließlich einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/27295) zum Gesetzentwurf ab, der für Anbieter plattformbasierter Mobilitätsangebote eine eigene Rechtskategorie forderte, um das Abstandsgebot zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten und die Nutzung digitaler Mobilitätsangebote dennoch zu ermöglichen.
    Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

    Ziel des verabschiedeten Gesetzentwurfs von Union und SPD (19/26175) ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines „bedarfsgesteuerten Linienverkehrs“ – in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum beispielsweise – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden.

    Um auch außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling, ähnlich wie Sammeltaxis) sicherzustellen, wird eine neue Gelegenheitsverkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform soll die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.
    CDU/CSU: Innovationen ermöglichen und Bewährtes erhalten

    In knapp zweijähriger Arbeit sei es gelungen, ein modernes und attraktives Personenbeförderungsrecht zu schaffen, „das Innovationen ermöglicht und Bewährtes erhält“, sagte Alois Rainer (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Neue, digital basierte Mobilitätsangebote würden durch die Neuregelung rechtssicher ermöglicht, ohne dass es zu Wettbewerbsnachteilen für bisherige Anbieter komme. „Länder und Kommunen erhalten dazu entsprechende Steuerungsmöglichkeiten“, betonte der CSU-Abgeordnete.

    Er stellte klar, das die Möglichkeit, Kunden spontan aufzunehmen, Taxis vorbehalten bleibe. Auch werde an der Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte bei Mietwagen festgehalten. Die Kommunen könnten aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Verzichtet habe man auf die Vorbestellfrist bei Mietwagenbuchung. Neu geschaffen worden sei die Mobilitätsform Pooling – innerhalb und außerhalb des ÖPNV, sagte Rainer. Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste erfüllten für die Verkehrswende eine wichtige Funktion „an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV“.
    AfD: Gesetz ist von politischer Feigheit geprägt

    Von Flickschusterei sprach hingegen Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD). „Das Gesetz ist auch von politischer Feigheit geprägt“, sagte er. Immer da, wo es darum gehe, politisch Farbe zu bekennen, würden die Entscheidungen auf die kommunale Ebene verschoben. Der AfD-Abgeordnete machte deutlich, dass auch seine Fraktion für den Schutz des Taxigewerbes sei. Es sei aber nicht zu verhindern, dass es neue Angebote gebe, die von den Menschen auch angenommen würden. Daher brauche es Chancengleichheit zwischen dem traditionellen Taxi, den Mietwagenvermittlungsdiensten wie Uber und dem ÖPNV-Angebot.

    „Wir wollen, dass der Kunde letztendlich frei entscheiden kann“, sagte Spaniel. Außerdem müsse es auch bei den Vermittlungsdienstleistern „gewisse Sozialstandards“ geben. Eine staatliche verfügte Verknappung des Angebots lehne seine Fraktion aber ab. „Wir sind schließlich nicht in der DDR“, so Spaniel.
    SPD: Digitalisierung treibt die Mobilitätswende

    Das Gesetz sei notwendig und könne sich auch sehen lassen, befand Sören Bartol (SPD). Anders als bei der letzten Reform des Personenbeförderungsrechts sei derzeit eine dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes und des Verkehrsangebotes zu verzeichnen. „Der Mobilitätsbereich hat sich durch die Digitalisierung und die klimapolitischen Herausforderungen extrem gewandelt“, sagte Bartol. Gerade die Digitalisierung eröffne neue Möglichkeiten und sei Treiberin der Mobilitätswende. Gleichzeitig seien neue Verkehrsangebote entstanden, die die etablierten Verkehrsformen und damit einen funktionierenden Personenverkehrsmarkt bedrohten.

    „Ohne eine neue Regulierung des Marktes würden wir in eine kaum kontrollierbare Konkurrenz zwischen klassischem ÖPNV und dem Taxibereich hineingeraten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Das würde zu einem hohen Risiko für die Beschäftigten führen, indem soziale Standards durch Dumping-Angebote unterlaufen würden. Seine Fraktion, so Bartol, hätte sich eine klarstellende Formulierung zu den Vorgaben für Sozialstandards im ÖPNV gewünscht. Dazu habe es aber unterschiedliche Meinungen innerhalb der Koalition gegeben.
    FDP: Überbürokratisiertes und wettbewerbsfeindliches Gesetz

    Torsten Herbst (FDP) verwies darauf, dass am Anfang der Reformbemühungen ein moderner Rechtsrahmen für alle Bereiche der Personenbeförderung geplant gewesen sei. „Was jetzt vorliegt, ist kein Aufbruch in das 21. Jahrhundert und auch kein Aufbruch in das Digitalzeitalter“, kritisierte er. Die Novelle atme vielmehr „den Geist, der die Faxgeräte in deutschen Amtsstuben am Leben erhält“. Das Gesetz sei völlig überbürokratisiert und wettbewerbsfeindlich. Es zementiere Besitzstände und unterdrücke Innovationen.

    „Es ist ein Gesetz der verpassten Chancen“, urteilte der FDP-Abgeordnete. Verlierer des Ganzen seien die Verbraucher, denen vorenthalten werde, was im europäischen Ausland längst gängig sei: Neue Angebote, mehr Auswahl, besserer Service und lukrative Preise. So werde es nicht gelingen, die Menschen davon zu überzeugen, ihr Auto öfter mal stehen zu lassen, sagte Herbst.
    Linke: Anbieterwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten

    Statt den ÖPNV zu unterstützen, setze die Koalition auf „Markt vor Daseinsvorsorge“, bemängelte Sabine Leidig (Die Linke). Wenn mit einem Rufbus On-Demand oder einer Vermittlungsplattform oder einem Sammeltaxi (Ride-Pooling) Gewinn gemacht werden könne, würden die Modelle auch laufen. Daher gebe es Angebote wie Moia oder Uber auch dort, wo der Bedarf am geringsten sei: in den Städten. Das Problem sei, dass dort auch der ÖPNV mit Gewinn fahren könne. In den dünnbesiedelten ländlichen Regionen aber, wo es einen großen Bedarf gebe, ließen sich die privaten Anbieter nicht blicken.

    Solche eine Rosinenpickerei werde durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, kritisierte sie. Die Linken-Abgeordneten sagte außerdem, der Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern finde auf dem Rücken der Beschäftigten statt. Die Festlegung gesetzlicher Sozialstandards sei längst überfällig. Stattdessen werde mit Uber und Co. noch eine Tür für prekäre Beschäftigungsverhältnisse aufgemacht.
    Grüne: Preisuntergrenzen gegen Unterbietungswettbewerb

    Es gebe nun einen tragfähigen Kompromiss, der wichtig für die gesamte Branche und die Fahrgäste sei und dem seine Fraktion zustimmen werde, sagte Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen). „Das Taxigewerbe wird mit diesem Kompromiss bestehen“, schätzte er ein. Auch weil die Taxitarife flexibler würden und die Rückkehrpflicht für die Mietwagen bleibe.

    „Auf unseren Druck hin können Mietwagenangebote wie Uber strenger reguliert werden“, betonte der Grünen-Abgeordnete. Plattformanbieter müssten sich jetzt, wie alle anderen auch, eine Genehmigung holen: „Und das ist gut so.“ Seine Fraktion habe auch Anti-Dumping-Regeln durchgesetzt. Preisuntergrenzen würden dem Unterbietungswettbewerb einen Riegel vorschieben, sagte Gelbhaar.
    Minister: Moderner Mobilitätsmix

    Zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigte sich auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Es gebe nun einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, in dem sich alle Mobilitätsangebote einfügen könnten.

    „Von diesem modernen Mobilitätsmix profitieren die Städte, die ländlichen Regionen, die Menschen und auch die Umwelt“, sagte der Minister.
    Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge dürfen digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet. „Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Zugleich wurden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert. Festgehalten wird an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wie beispielsweise Fahrzeugen des Mietwagenvermittlers Uber zum Betriebssitz. Die Rückkehrpflicht kann jedoch durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher ausgestaltet werden.
    Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung für Taxifahrer

    Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen.

    Abgeschafft wurde die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, eingeführt hingegen die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.
    Änderungen im Verkehrsausschuss

    Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angenommen und damit Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

    Unter anderem wird künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können, „wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet“.
    Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

    Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes führte der Bundestag sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, ein.

    Einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr wurden zudem geändert. Die Änderungen sind dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es im Gesetzentwurf.
    „Motorisierten Individualverkehr in den Städten reduzieren“

    Zur Begründung schreiben die Fraktionen, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potenzial besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen.

    Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, das lokale Angebot zu gestalten.
    Entschließung verabschiedet

    Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen.

    Darüber hinaus sollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Das Gutachten soll vor allem die neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“ und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Das Gutachten soll dem Bundestag zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden.
    Oppositionsinitiativen abgelehnt

    Abgelehnt wurden nach einstündiger Aussprache ein Antrag der FDP für ein „Update für das Personenförderungsgesetz“ (19/26186) und zwei Anträge der Linken zur Regulierung von Mietwagen wie Uber (19/26173) sowie zum Schutz des Taxigewerbes (19/10350). Beim FDP-Antrag enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Mietwagen-Antrag der Linken (19/26173) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/27288).

    Beim Antrag der Linken zum Taxigewerbe (19/10350) enthielten sich AfD und Grüne, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/15195). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD zu Nutzungslizenzen für Fahrplandaten (19/22436) abgelehnt, zu dem der Verkehrsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/23531) abgegeben hatte.
    Abgelehnter Antrag der AfD

    „Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren“ lautete der Titel des abgelehnten Antrags der AfD-Fraktion (19/22436). Darin sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, vorrangig einen nationalen, digitalen Verkehrsinformationsverbundes mit dem Ziel einer harmonisierten Bereitstellung von Soll- und Ist-Fahrplandaten über eine Plattform aufzubauen.

    Außerdem müssten Anbieter konzessionspflichtig betriebener ÖPNV-Leistungen verpflichtet werden, ihre Fahrplandaten unter einer standardisierten Nutzungslizenz diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Bedarfsträger von Fahrplandaten sollten diese kostenfrei und ohne Zweckbindung nutzen dürfen. „Dies soll bei Neuvergabe oder Verlängerungen von Gebiets- und Streckenkonzessionen zum Vertragsbestandteil werden“, verlangte die AfD-Fraktion.
    Abgelehnter Antrag der FDP

    Die abgelehnte Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ (19/26186) zielte darauf ab, „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ zu schaffen, „um den Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“.

    Die Bundesregierung sollte deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schrieb die Fraktion.
    Erster abgelehnter Antrag der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26173) auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern sollte die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

    Darüber hinaus forderte die Fraktion soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs.
    Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

    Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/10350) von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. Mit der Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Pooling-Verbots (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar „finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen“ in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnte die Linksfraktion.

    Das Taxigewerbe sei aber „unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, hieß es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität „ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise“.
    „Am Pooling-Verbot für Mietwagen festhalten“

    Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, am Pooling-Verbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie sollte zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen.

    Die Linksfraktion forderte darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, hieß es in dem Antrag. (hau/vom/sas/05.03.2021)

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • Deutscher BundestagDrucksache 19/27288, Vorabfassung des neuen Personenbeförderungsgesetz
    https://dserver.bundestag.de/btd/19/272/1927288.pdf

    So wie es aussieht, wird Berlin die Taxi-Regelungen auf die von Uber und Freenow vermittelten Mietwagen ausdehnen können.

    m) In Nummer 25 wird in Buchstabe a nach Doppelbuchstabe ee der
    folgende Doppelbuchstabe ff eingefügt:

    ff) Nach Satz 6 wird folgender neuer Satz 7 eingefügt:

    „In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.“

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • 06.03.2021: Digitaldroschken on Tour (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/397866.digitaldroschken-on-tour.html

    6.3.2021on Ralf Wurzbacher - Bundestag beschließt Uber-Gesetz

    Die Befürchtungen waren groß. Ganz so schlimm wie erwartet dürfte es für das hiesige Taxigewerbe indes nicht kommen. Am Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag das »Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts« (PbefG). Auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratung wurden Schranken in den neuen Rechtsrahmen eingezogen, die den Siegeszug App-gestützter Anbieter wie Uber, Moia oder Free Now vielleicht ein wenig verlangsamen könnten. So unterliegen künftig sämtliche Dienste einer Genehmigungspflicht. Alle Beschäftigten, egal ob im Taxi-, Mietwagen- oder Poolingverkehr tätig, brauchen einen einheitlichen Qualifikationsnachweis. Und die Kommunen bekommen Hebel in die Hand, um die absehbare Unterbietungsschlacht bei Löhnen und Arbeitsbedingungen wenigstens einzuhegen.

    Das alles sind nette Versuche unter dem Label Regulierung statt Liberalisierung, die aber am Durchmarsch der Gig Economy (kleine Aufträge, kurzfristig vergeben an eine Vielzahl von unabhängigen Freiberuflern) nichts ändern werden – und sollen. Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), ahnt Ungemach: »Der Wettbewerb der Taxiunternehmen mit den internationalen Plattformen ist ein Kampf David gegen Goliath.« Die Bundesregierung habe entschieden, »dass die Regeln für Goliath nicht gelten«. Schon 2019 verdingten sich 90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Berliner Taxifahrer mit einem Verdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle. Wenn demnächst die »Digitaldroschken« nicht länger nur per Experimentierklausel kutschieren dürfen, sondern als »gleichberechtigte Marktteilnehmer«: Wie tief soll das Taxigewerbe dann noch sinken?

    Im Gesetzestext ist von einem »fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen« die Rede und »entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten«. Eine solche bestand bereits in Form der sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen. Danach müssen Uber und Co. ihre Chauffeure nach jeder Fahrt zum Firmensitz beordern. Allerdings ließen sich die Vorgaben bisher schon gefahrlos unterlaufen, weil es wegen kaputtgesparter öffentlicher Verwaltungen an den nötigen Kontrollen fehlt. Nun bekommt der Papiertiger sogar Nachwuchs. Die neuen Bestimmungen halten zwar an der »Rückkehrpflicht« für Mietwagen vom Grundsatz her fest. Allerdings erlauben sie diverse Ausnahmen, die sich mit ein bisschen Lobbyarbeit auf Städte- und Gemeindeebene leicht werden durchsetzen lassen.

    Die von Taxiverbänden geforderte Vorbestellfrist von mindestens einer halben Stunde für Mietwagen fand keinen Eingang ins Gesetz, ebensowenig wie eine »klare Plattformregulierung«, womit Lohn- und Sozialdumping der Regelfall bleiben werden. Die Verantwortlichen wissen das. In einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses heißt es: »In großen Städten (über 100.000 Einwohner) wird von einer erhöhten Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs und einer daraus folgenden Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen ausgegangen.«

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht #disruption

  • Matthew Crawford „Why We Drive: Toward a Philosophy of the Open Road“ https://www.youtube.com/watch?v=Ti5pouTlOjg

    Der Mann sagt wahre Worte zu Uber, Londoner Taxifahrern und den Sinn des Autofahrens. Es lohnt sich, die Stunde abzuuzwacken, und ihm zu lauschen. Für weniger des Englischen Kundige bietet Youtube Untertitel mit automatischer Übersetzung.

    Matthew Crawford is a senior fellow at the Institute for Advanced Study in Culture at the University of Virginia. After majoring in physics as an undergraduate at the University of California at Santa Barbara, he earned his PhD in political philosophy from the University of Chicago. He is the author of Shop Class as Soul Craft: An Inquiry into the Value of Work (2009) and The World Beyond Your Head: On Becoming an Individual in the Age of Distraction (2015). His latest book is Why We Drive: Toward a Philosophy of the Open Road (2020). This event receives support from Menard, Inc. and from the Jack Miller Center through a grant from the Thomas W. Smith Foundation.

    More about Matthew Crawford
    http://www.matthewbcrawford.com

    #Verkehr #Uber #disruption #London #Taxi

  • Neues Personenbeförderungsgesetz: Sollte man Taxis vor Konkurrenten wie Uber schützen? - Wirtschaft - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neues-personenbefoerderungsgesetz-sollte-man-taxis-vor-konkurrenten-wie-uber-schuetzen/26976168.html

    04.03.2021 von JANA KUGOTH - Der Bundestag berät über ein Gesetz für Mobilitätsanbieter. Denn der Markt befindet sich im Umbruch. Alte Geschäftsmodelle könnten vertrieben werden.

    Die Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben sich mit den Grünen auf einen Kompromiss zum neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geeinigt. Nach langen, zähen Verhandlungen wird dieser morgen dem Bundestag vorgelegt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte für die Reform früh eine parteiübergreifende Findungskommission eingesetzt, und doch stimmt der Bundestag nun erst kurz vor dem Ende der Legislaturperiode darüber ab.

    An den Grünen, die das Gesetz im Bundesrat blockieren könnten, hing es zuletzt, ob das Vorhaben durchkommt. Da die Fraktion den Kompromiss nun mitträgt, gilt es als fast sicher, dass das Gesetz Ende des Monats auch den Bundesrat passiert. Andreas Scheuer machte aus seiner Erleichterung kein Geheimnis. Bei seiner Rede im Bundestag bedankte er sich „ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion“.

    „Unser Ziel war es, ein Gesetz zu schaffen, das die Kannibalisierung des öffentlichen Personenverkehrs verhindert“, sagte Cem Özdemir von den Grünen dem Tagesspiegel. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses war maßgeblich an den Verhandlungen zur Novelle beteiligt, die erstmals auch eine rechtliche Grundlage für Poolinganbieter wie den Berliner Berlkönig schafft.

    „In den USA und anderen Ländern sind viele Menschen von Bus und Bahn auf Fahrdienste wie Uber und Co. umgestiegen, der Verkehr hat dort zugenommen“, sagt Özdemir. Das solle hierzulande verhindert werden. „Wir wollen eine kundenfreundliche, flexible und moderne Ergänzung der Öffentlichen, nicht mehr Verkehr.“ Mit diesem Kompromiss würden nun der öffentliche Verkehr und das Taxi vor einem unfairen Wettbewerb mit Uber und anderen Plattformanbietern geschützt, indem den Kommunen umfangreiche Steuerungsmöglichkeiten an die Hand gegeben würden.

    Mehrheit hält Taxis für schützenswert

    Dass die neuen Regelungen nicht alle Forderungen der Grünen erfüllen, leugnet Özdemir nicht. „Es bleibt Überarbeitungsbedarf wie bessere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, konkretere Vorgaben zur Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, strengere Sozialstandards“, da hätte sich seine Fraktion noch mehr gewünscht. „Das Gesetz ist ein Kompromiss, aber einer nach vorne“, betont Özdemir.

    Die Mehrheit der Deutschen hält das klassische Taxigewerbe nach wie vor für eher schützenswert. Das zeigt eine exklusive Umfrage für Tagesspiegel Background. Demnach votierten rund 50 Prozent der Befragten dafür, dass die Politik die Taxibranche schützen solle.

    Nur knapp ein Fünftel spricht sich in der gleichen Umfrage dafür aus, eher neue Mobilitätsanbieter wie Uber zu fördern, 30 Prozent sind unentschieden. Für besonders schützenswert halten vor allem SPD-Wähler die Taxibranche. Knapp 65 Prozent dieser Gruppe sehen den Schutz der Branche als Aufgabe der Politik. Die geringste Zustimmung in diesem Punkt kommt von Anhängern der FDP und den Grünen. Unter ihnen halten nur knapp 25 beziehungsweise 39 Prozent das Taxi für eher schützenswert.

    EU stellt Rückkehrpflicht infrage

    Uber reagiert enttäuscht. „Die Reform ist eine verpasste Chance“, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. „Trotz aller Umwelt-Rhetorik müssen auch in Zukunft Mietwagen aufgrund der 80er-Jahre-Rückkehrpflicht sinnlose Leerfahrten absolvieren.“ Statt der versprochenen Entlastung für die Mietwagenunternehmen bringe zusätzliche Bürokratie nun eine ganze Branche und damit Zehntausende Arbeitsplätze in Gefahr.

    Auch die EU stellt in einem Papier die Rückkehrpflicht infrage. Die Grünen nehmen sie dennoch in Kauf: „Unter den gegebenen Umständen halte ich die Rückkehrpflicht für ein gerechtfertigtes Instrument im Sinne des Abstandsgebots zwischen den Verkehrsformen Taxi, das ja auch Beförderungspflichten hat, und Mietwagen“, sagt Özdemir. Wirksam sei diese allerdings nur, wenn sie auch umgesetzt und kontrolliert werde, appelliert er an die Kommunen.

    #ÖPNV #Taxi #Uber

  • Taxi, Uber, Moia: Bundestag beschließt Reform des Personenbeförderungsgesetzes | heise online
    https://www.heise.de/news/Taxi-Uber-Moia-Bundestag-beschliesst-Reform-des-Personenbefoerderungsgesetzes-

    05.03.2021 von Volker Briegleb - Der Bundestag beschließt neue Regeln für Uber und Drive Now sowie ein rechtliches Fundament für Shuttles wie Moia. Die Taxibranche will weiter kämpfen.

    Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Personenbeförderungsrechts am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedet. Das vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorangetriebene „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ soll Raum für neue Mobilitätsangebote schaffen und ändert einige der Regularien für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Neben der Großen Koalition haben auch die Grünen für die Reform gestimmt. Deshalb wird auch kein Widerstand im Bundesrat mehr erwartet.

    Zuvor hatte es aus der Taxi-Branche heftigen Widerstand gegen eine Liberalisierung der Personenbeförderung gegeben. Taxifahrer und Unternehmen bekommen es vor allem in den Großstädten mit neuer Konkurrenz durch Anbieter wie Uber und Drive Now sowie kleine Shuttlebusse zu tun. Vor allem letztere, die in Städten wie Hannover (Moia) und Berlin (Berlkönig) noch mit Ausnahmegenehmigungen operieren, sollen mit dem neuen Gesetz auf ein festes rechtliches Fundament gestellt werden.

    Scheuer: „Fairer Ausgleich“

    „Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen“, erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen.“

    Besonders umkämpft war dieser „faire Ausgleich“ zwischen Taxis und den neuen, App-gestützten Fahrdienst-Vermittlern. Ubers ursprüngliches Geschäftsmodell, Mitfahrten bei Privatpersonen zu vermitteln, passt nicht in den deutschen Rechtsrahmen. Inzwischen operieren Uber und Drive Now in Deutschland auf Grundlage der Regelungen für Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer. Im Unterschied zu Taxis müssen Mietwagen nach einer Tour zu ihrem Betriebssitz zurückkehren und dürfen sich nicht im Stadtgebiet für weitere Passagiere bereithalten.

    Streitfall „Rückkehrpflicht“

    Diese „Rückkehrpflicht“ bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne des BMVI nun prinzipiell bestehen. Größere Kommunen bekommen nun aber die Möglichkeit, weitere Wartezonen für Mietwagen auszuweisen, um lange Leerfahrten vermeiden zu helfen. Kommunen bekommen darüber hinaus Möglichkeiten, den Mietwagensektor strenger zur regulieren, wenn Wildwuchs droht. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde abgeschafft und durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die dann auch Mietwagenchauffeure und Shuttlefahrer ablegen müssen. Ein aktuelles Navigationssystem ist Pflicht im Fahrzeug.

    Die Taxibranche reagierte mit gemischten Gefühlen. „Haben wir alles erreicht, was wir wollten? Nein“, schrieb Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, an die Verbandsmitglieder. „Aber wir haben viel erreicht. Die Struktur des PBefG ist bewahrt. Taxitarif und Rückkehrpflicht bleiben grundsätzlich erhalten.“ Erstmalig ermögliche das Gesetz auch zusätzliche Regeln in den Großstädten, „die von Mietwagen überschwemmt werden“. Die Auseinandersetzung mit Uber werde weitergehen.

    „Verlierer sind die Verbraucher“

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände. „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Rückkehrpflicht #Mietwagen #Uber #Personenbeförderungsgesetz

  • Reform des Beförderungsgesetzes - Gelbhaar (Grüne): ″Taxi-Gewerbe muss Kopf nicht in den Sand stecken″
    https://www.deutschlandfunk.de/reform-des-befoerderungsgesetzes-gelbhaar-gruene-taxi.694.de.html?dr

    https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/f/feb50a816dca35b6b11b882ab03b68d0v1_abs_555x312_b3535db83dc50e27c1bb1

    5.3.2021 Stefan Gelbhaar im Gespräch mit Christoph Heinemann - Durch die Reform des Personenbeförderungsgesetzes könnten Uber und Co nicht mehr mit Kampfpreisen operieren, sagt der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar im Dlf. Das Taxigewerbe könne sich deshalb trotz Kritik mit der Reform arrangieren. Wichtig sei aber, dass man die Effekte „vom ersten Tag an“ genau beobachte.

    Der Verkehrssektor in Deutschland ist vielfältiger geworden. Am bekanntesten ist dabei wohl Uber, aber auch andere Anbieter probieren sich am Markt aus. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat deshalb eine Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes vorgeschlagen, die der Bundestag am Freitag (05.03.2021) mit den Stimmen der großen Koalition und den Grünen beschlossen hat.

    Dadurch habe man nun eine neue Kategorie der Beförderung geschaffen, sagt Stefan Gelbhaar, Sprecher für Verkehrspolitik bei den Grünen. Mit dem sogenannten Pooling-Gewerbe hätten Anbieter wie CleverShuttle, Berlkönig, Moia nun jetzt Planungssicherheit. Diese Modelle, bei denen kleinen Bussen oder Vans Gäste an mehrere Orten einsammelten, sind bisher nur mit einer Ausnahmeregelung unterwegs gewesen.

    Auch das Taxigewerbe könne sich mit dem Gesetz arrangieren. Denn Anbietern wie Uber und Co werde es schwerer gemacht, mit Kampfpreisen zu operieren. Dafür habe man auch fairen Rahmen geschaffen. ″Wir haben eine Anti-Dumping-Klausel mit aufgenommen. Das heißt, wenn vor Ort im Unterbietungswettbewerb die Branche kaputt gemacht wird, dann kann das jetzt die Kommune unterbinden″, so Gelbhaar.

    Insgesamt könnte Uber nun stärker kontrolliert werden ″und deswegen ist da diese Unwucht, die es bis jetzt gab – so ist zumindest die Hoffnung –, nicht mehr so vorhanden″, so Gelbhaar. Die Effekte des Gesetzes auf die Branche müsse man nun ″vom ersten Tag″ beobachten und ″und gegebenenfalls dann noch mal nachsteuern, wenn das nicht wirkt.″

    Das Interview in ganzer Länge

    Christoph Heinemann: Was bedeutet das neue Gesetz für Bürgerinnen und Bürger?

    Stefan Gelbhaar: Tatsächlicherweise ist es so: Wir schaffen im Personenbeförderungsrecht eine neue Kategorie. Manche kennen das schon: CleverShuttle, Berlkönig, Moia. Die hatten bis jetzt keine echte Rechtsgrundlage. Die bekommen jetzt Planungssicherheit. Und das wird auch gebraucht, weil alle wissen um die Defizite am Stadtrand, in den ländlichen Räumen, im Nachtverkehr, am Wochenende. Das müssen wir angehen und da können diese Pooling-Verkehre, aber auch die Mietwagen auf einer anderen Rechtsgrundlage eine Ergänzung zum ÖPNV, zum Taxi darstellen. Das ist der Vorteil, den wir für die Fahrgäste rausholen wollen. Deswegen ist es auch wichtig, da dieses Gesetz jetzt zu modernisieren.

    Pooling-Gewerbe schließt Lücke im Angebot

    Heinemann: Pooling-Verkehr bedeutet genau was?

    Gelbhaar: Das sind im Prinzip Kleinbusse. Da gibt es nicht die eine Haltestelle, wo sich alle an einer Haltestelle versammeln, sondern da wird Mensch A am Punkt B aufgenommen und Mensch C am Punkt D und auch wieder verschieden rausgelassen. Das wird mit einer Software koordiniert. Das ist quasi kein Linienverkehr, sondern, wenn man so will, Bedarfsverkehr, und das ist ein Vorteil, gerade wenn der Bedarf nach Bus und Bahn vielleicht noch nicht ganz so groß ist und deswegen häufig kein Bus und keine Bahn da ist, dass man dann vielleicht mit solch einem Angebot diese Lücke schließen kann. Das ist der Gedanke dahinter und deswegen wird das jetzt versucht.

    Heinemann: Dann gibt es noch die anderen. Die klassischen Taxiunternehmer werfen den neuen privaten Anbietern vor, etwa Uber, sie beanspruchten deren Rechte, ohne sich um die Pflichten zu kümmern. Schafft das Gesetz da einen Ausgleich?

    Gelbhaar: Das Gesetz macht zweierlei. Für das Taxigewerbe ist das auch ein Kompromiss, klar. Die Taxitarife werden ein Stück weit flexibler. Ein Nachteil, den das Taxigewerbe bis jetzt hatte, war, dass sie nicht vorher sagen konnten, wieviel kostet die Fahrt. Das ist jetzt unter bestimmten Bedingungen möglich.
    Für die Mietwagen mit Fahrer – das ist die Thematik Uber – bleibt die Rückkehrpflicht bestehen. Das war eine ganz große Forderung aus dem Taxigewerbe. Da wird es darauf ankommen, das auch umzusetzen.

    Heinemann: Rückkehrpflicht – das müssen wir kurz erklären. Das heißt, wenn Mietwagen eine Person befördert haben, müssen sie leer zurückfahren.

    Gelbhaar: Oder einen Anschlussauftrag haben. Sie können sich aber nicht quasi auf der Straße wie ein Taxi bewegen und sich rauswinken lassen und dann Fahrgäste aufnehmen, oder am Straßenrand irgendwo hinstellen und warten, sondern das ist etwas anderes, eine andere Kategorie. Ein Mietwagen-Betreiber kann auch sagen, ich will jetzt eine Taxikonzession, dann kann ich rausgewunken werden. Aber wenn man das nicht will, dann ist das die Regel, um diese voneinander abzugrenzen.

    Kommune kann Unterbietungswettbewerb verhindern

    Heinemann: Nur sind Leerfahrten natürlich ökologisch gesehen Quatsch.

    Gelbhaar: Ja, Leerfahrten sind immer Quatsch. Das gilt aber auch fürs Taxigewerbe und auch fürs Pooling-Gewerbe und auch für den Bus. Am schlimmsten ist der Bus, der leer übers Land fährt. Das heißt, es geht darum, das zu optimieren, vollkommen klar. Auch bei den Mietwagen mit Fahrern ist natürlich die Anforderung: Leute, schafft euch eine Auftragskette, damit ihr nicht leer zurückfahren müsst. Das geht aber sogar jetzt schon mit der Rechtslage. Da ändert sich gar nichts. Wenn man so ein Gewerbe irgendwie sortieren will, so eine Branche, ist das eine notwendige Bedingung, damit das funktioniert.

    Heinemann: Herr Gelbhaar, die Taxiunternehmerinnen und Unternehmer protestieren. Wieso geraten deren Interessen unter die Räder?

    Gelbhaar: Bis jetzt war es so, dass Uber und andere mit Kampfpreisen hier operieren konnten, und das mit größter Wahrscheinlichkeit zu Lasten der Fahrerinnen und Fahrer. Das konnte das Taxigewerbe teilweise nicht. Die haben Vorgaben. Die müssen immer befördern. Die müssen bedienen. Die haben Tarifpflichten. Da war die Konkurrenz nicht fair und da haben wir jetzt geschaut, dass wir einen fairen Rahmen schaffen. Wir haben eine Anti-Dumping-Klausel mit aufgenommen. Das heißt, wenn vor Ort im Unterbietungswettbewerb die Branche kaputt gemacht wird, dann kann das jetzt die Kommune unterbinden, kann dem einen Riegel vorschieben, und davon profitiert übrigens nicht nur die Taxifahrerin, sondern auch der Uber-Fahrer.

    ″Dieser Kompromiss geht in die richtige Richtung″

    Heinemann: Die Kommune! Kann die das überhaupt durchsetzen?

    Gelbhaar: Das Recht hat sie jetzt. Das ist vielleicht ganz wesentlich.

    Heinemann: Papier ist geduldig.

    Gelbhaar: Papier ist geduldig. Genau! Das Recht hat sie jetzt. Die Kommunen haben künftig mehr Spielraum, deutlich mehr Spielraum, aber die haben auch eine verdammt hohe Verantwortung. Das muss man ganz klar sagen. Gerade bei den Sozialstandards, auch bei Klima, Barrierefreiheit muss da jetzt viel vor Ort mit den Mobilitätsdiensten durchgesetzt werden. Das ist die Aufgabe. Und ja, da sind häufig Kann-Regelungen im Gesetz drin. Das heißt, da müssen die Städte wirklich auch sagen, okay, wir machen das auch. Das ist ein Manko. Es ist ein Kompromiss, das sage ich auch ganz klar, aber jeder Kompromiss hat immer ein Für und Wider. Ich glaube aber, dass dieser Kompromiss in die richtige Richtung geht. Was wichtig ist: Die Regierung muss von Anfang an das Gesetz evaluieren. Der Staatssekretär hat im Ausschuss gesagt, sie gucken sich das in fünf Jahren mal an, in einem halben Jahrzehnt. Das geht natürlich gar nicht. Wir müssen hier vom ersten Tag an schauen, wie wirkt dieses Gesetz, und gegebenenfalls dann noch mal nachsteuern, wenn das nicht wirkt.

    Heinemann: Das heißt, zwischen den Zeilen geben Sie schon zu, für Taxiunternehmen ist das kein gutes Gesetz?

    Gelbhaar: Nee! Ich glaube, das Taxigewerbe wird sich damit arrangieren können, weil die wesentlichen Punkte, die sie wollten, haben sie durchgesetzt bekommen. Es kam jetzt noch ein Punkt dazu mit Vorbestellfrist. Wir haben das mit angesprochen, aber das kam jetzt nicht. Tatsächlicher Weise glaube ich aber, dass das Taxigewerbe findig genug ist, um mit dem Rechtsrahmen, den sie jetzt bekommen – und da sind auch fürs Taxigewerbe einige Erleichterungen drin –, klarzukommen. Und wie gesagt: Uber und Co müssen jetzt sich genehmigen lassen. Die können strenger reguliert werden und deswegen ist da diese Unwucht, die es bis jetzt gab – so ist zumindest die Hoffnung –, nicht mehr so vorhanden. Ob das dann wirkt, ob das auf der Straße sich durchsetzt, darum geht es jetzt. Da ist im Gesetz eine Grundlage da und das werden wir schauen, ob die reicht. Ansonsten müssen wir noch mal nachsteuern. Aber ich finde nicht, dass das Taxigewerbe jetzt den Kopf in den Sand stecken muss. Überhaupt nicht.

    ″Es braucht den ÖPNV morgen genauso wie heute″

    Heinemann:, Sie sagten gerade „auf die Schnelle“. Man hätte sich doch Zeit lassen können.

    Gelbhaar: Na ja. Wir verhandeln hier seit über zwei Jahren. Es gab eine Findungskommission. Es gab einen ersten Entwurf aus dem Hause Scheuer, wo dann die Taxifahrer selbstverständlich auf die Barrikaden gegangen sind. Das hätte einfach nur geheißen, Uber wird legalisiert und das Taxi hat keine Chance mehr. Da sind wir jetzt wirklich sehr weit entfernt von. Das hat jetzt aber zwei Jahre gedauert. Da gab es eine Findungskommission, dazwischen ein Eckpunktepapier, dann den Gesetzentwurf, der mit den Eckpunkten nicht übereingestimmt hat, jetzt einen Änderungsantrag, und da haben wir jetzt eine Einigung erzielen können. Es ist wirklich einiges Wasser die Spree runtergeflossen.

    Heinemann: Herr Gelbhaar, wegen Corona meiden viele Menschen zurzeit zumindest Bahnen und Busse. Was bedeutet das insgesamt für die künftige Verkehrsplanung?

    Gelbhaar: Ja, das ist wirklich ein großes Problem. Wir haben als Bündnis-Grüne darauf hingewirkt, dass hier auch die Bundesebene sagt, ÖPNV ist nicht nur Länder- und kommunale Sache, sondern da gibt es auch eine Bundesverantwortung in der Corona-Krise. Deswegen ist da ziemlich viel Geld bereitgestellt worden, zweieinhalb Milliarden im letzten Jahr und in diesem Jahr wird auch noch was dazukommen mit größter Wahrscheinlichkeit. Am Ende des Tages müssen wir einen harten Blick darauf haben, weil ÖPNV, Bus und Bahn ist Daseinsvorsorge. Daran können wir nicht sparen. Wenn wir Alternativen zum eigenen Auto schaffen wollen, wenn wir die Menschen auf dem Land, aber auch in der Stadt technologieoffen mit Mobilität versorgen wollen, dann braucht es den ÖPNV morgen genauso wie heute. Ich hoffe, dass das Vertrauen in den ÖPNV sehr schnell wieder steigt, weil gerade in den Städten der einfach zumeist das schnellste Angebot ist. Wir werden das aber genau im Blick behalten müssen, kommunal, auf Länderebene und auf Bundesebene. Das darf uns nicht abkippen, das ist vollkommen klar. Das ist jetzt eine Krise. Die Corona-Krise trifft Bus und Bahn, trifft auch die Taxibranche. Man wird das nicht alles mit Geld lösen können, das ist auch klar. Ich glaube aber nicht, dass wir beim ÖPNV jetzt einen Schritt zurückgehen dürfen, sondern wir müssen ihn sogar noch weiter ausbauen, weil Corona-Krise ist eine Krise, Klimakrise ist die andere Krise und beide müssen bearbeitet werden. Wir werden der Klimakrise nur beikommen, indem wir unsere Mobilität ein Stück weit umstellen, und dazu gehört der ÖPNV.

    Heinemann: Sie haben den ländlichen Raum gerade erwähnt. Wenn der Bus nur zweimal am Tag fährt, dann werden Berufstätige gerade im ländlichen Raum oder Jugendliche am Wochenende weiterhin mit dem Auto in die Stadt fahren. Wie schafft man für diese Bürgerinnen und Bürger eine bezahlbare und gut getaktete Alternative, vielleicht sogar unter Einbeziehung von Taxis?

    Gelbhaar: Genau das ist der Anspruch, den das Personenbeförderungsrecht jetzt endlich haben sollte, weil bis jetzt ist da der ländliche Raum, wenn wir ehrlich sind, nicht hinreichend betrachtet worden. Da kommt jetzt dieses Tool Pooling, das heißt der Kleinbus, der Überlandbus, meinetwegen das Land-Shuttle, der bedarfsgerecht dort anfährt, der nicht zweimal am Tag oder alle drei Stunden oder alle zwei Stunden irgendwie über die Dörfer fährt und das dann für die Leute vor Ort nicht passt, sondern man zieht seine App und sagt, okay, ich brauche jetzt ein Shuttle von A nach B. Dann wird das geroutet und dann wird man mit mehreren in einem kleineren Bus transportiert. Das wäre die Zielvorstellung. Das kostet aber Geld. Die Rechtsgrundlage haben wir jetzt. Jetzt müssen wir noch ums Geld kämpfen, damit das dann auch im ländlichen Raum und in den Stadtrandlagen endlich umgesetzt wird. Das wäre wirklich ein Mobilitätssprung, tatsächlicher Weise nicht nur für Jugendliche oder für Leute ohne Führerschein, sondern auch für ältere Menschen, die nicht mehr mit dem Auto fahren wollen, für Leute, die eine Mobilitätseinschränkung haben. Da gibt es wirklich ganz, ganz viele Anwendungsfälle. Da habe ich eine große Hoffnung, dass wir durch den technischen Schritt, Stichwort Plattform, und jetzt den rechtlichen Schritt dort endlich eine Grundlage dafür schaffen, dass wir da eine Mobilitätsexplosion hinbekommen. Ob das passiert, hängt allerdings wirklich davon ab, ob die Bundesregierung, die jetzige oder eine künftige, dafür das Geld in die Hand nimmt.

    https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/5/58c5d1033550d85cb475f5b8f0ff8916v1_max_755x425_b3535db83dc50e27c1bb1

    #Taxi #Uber #recht #ÖPNV

  • Reform des Personenbeförderungsgesetzes: Was sich für Taxis und Fahrdienste per App jetzt ändert | Automobilwoche
    https://www.automobilwoche.de/article/20210306/AGENTURMELDUNGEN/303059938/reform-des-personenbefoerderungsgesetzes-was-sich-fuer-taxis-und-fahr

    Dieser Artikel ist eine Mogelpackung, denn er gibt keine Auskünfte über die im Titel erwähnten Themen. Kann er auch nicht, weil noch niemand weiss, was genau passieren wird. Es gibt noch keine Verordnungen. Interessant sind allenfalls die Positionen von VDA undn Bitkom. Die Einen haben ihre Schäfchen im Trockenen, die anderen stossen sich an den weiter geltenden Regelungen, die sie als Geschäftshindernisse sehen.

    Vor allem in Großstädten drängen neue Transportanbieter auf den Markt, die flexibler fahren als Busse auf ihren festen Linien – und auch Taxis Konkurrenz machen. Was soll da künftig alles möglich sein?

    Für die Fahrgäste ist es eigentlich nicht weiter schwierig. Zumindest in vielen großen Städten: Man kann in Busse und Bahnen steigen, Taxis heranwinken oder Fahrten übers Handy ordern. Doch mit den Regeln für die Anbieter ist es deutlich komplizierter. Denn einfach irgendwie Kunden einsammeln und losfahren dürfen sie nicht. Nach jahrelangen Debatten hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen, das diverse Vorgaben macht – und zwar künftig auch genauer für neue Mobilitätsanbieter, die man meist per App buchen kann. Das soll auch klassische Taxis schützen.

    Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem Kompromiss für einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen“, in dem jeder Anbieter Platz habe. Dafür sollen die Kommunen vor Ort eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten bekommen, wie SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte. Das soll Dumping und ein Ausbremsen öffentlich mitfinanzierter Busse und Bahnen vermeiden. Im Parlament stimmten auch die Grünen für das Paket der großen Koalition. Alle Anbieter zusammen seien starke Konkurrenz für das Nutzen des eigenen Autos, sagte der Grünen-Experte Stefan Gelbhaar. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.

    Sammeldienste

    In einigen Städten sind schon Anbieter unterwegs, bei denen man per App von überall einen einzelnen Platz in kleinen Bussen oder Vans buchen kann. Auf der Fahrt können andere einsteigen, daher geht es nicht auf festen Linien oder wie in Taxis auf direktem Weg zum Ziel. Bisher fahren Anbieter wie Berlkönig oder Moia aber nur mit befristeten Ausnahmeregeln, künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden. Zur Marktsteuerung sollen Kommunen aber zum Beispiel Mindestfahrpreise festlegen können, um Ticketpreise von Bussen und Bahnen nicht zu unterbieten.

    Möglich sein sollen solche Sammelangebote aber auch unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dann könnten sie von Förderungen profitieren, was gerade auf dem Land Anreize für flexiblere Touren mit kleineren Fahrzeugen schaffen könnte. Man brauche mehr als Schulbusse, die nur morgens und nachmittags voll sind, sagte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU). Dagegen warnte die Linke-Politikerin Sabine Leidig vor „Rosinenpickerei“. Private Anbieter seien vor allem in den Städten unterwegs, wo der Bedarf am geringsten, die Aussicht auf Gewinne aber am größten sei.

    Taximarkt

    Besonders umkämpft war ein „fairer Ausgleich“ zwischen klassischen Taxis und neuen Fahrdienstvermittlern wie Uber. Für deren Wagen bleibt es bei einer „Rückkehrpflicht“. Sie müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen – anders als Taxis – nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lassen. Großflächige Kommunen sollen aber weitere Abstellorte zulassen können, damit es nicht immer leer bis zum Betriebssitz gehen muss.

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände: „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern.

    Die Gesetzespläne sehen daneben auch vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen. Sie müssen aber ein aktuelles Navigationsgerät haben, auch per Smartphone. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpreise festlegen können. Verkehrsanbieter und Plattformbetreiber sollen künftig auch Mobilitätsdaten wie Routen, Haltepunkte und Fahrpläne bereitstellen. Dies soll für Kontrollen, Informationsdienste oder Verkehrslenkung genutzt werden können.

    Lob vom VDA – Kritik von Bitkom

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Uber

  • Hoe platformen ons sociale stelsel ondermijnen
    https://www.apache.be/2021/03/03/hoe-platformen-ons-sociale-stelsel-ondermijnen/?sh=208eb783099761904f3b6-2036238817

    De activiteiten van platformen als Airbnb, Uber en Deliveroo ontsnappen grotendeels aan de wetgeving en normen en waarden van de reguliere markt. België moet nog oordelen over het statuut van de platformwerkers : zijn het werknemers of zelfstandigen ? Hun sociale strijd is allesbepalend voor de steeds groeiende platformeconomie. Platformen zijn sinds een tiental jaren een koekoeksjong in onze economie. Aanvankelijk werd gesproken van een deeleconomie, waarbij platformen zoals Airbnb (...)

    #Airbnb #Deliveroo #Uber #GigEconomy #travail

  • Uber accused of using ’loaded questions’ in survey of drivers
    https://www.theguardian.com/technology/2021/mar/01/uber-accused-of-using-loaded-questions-in-drivers-survey

    Uber accused of using ’loaded questions’ in survey of drivers Unions say questions are designed to help get sympathetic changes in employment law Uber has been accused of using “loaded questions” in a consultation with drivers, after a landmark court ruling handed workers rights to improved conditions. The firm may have to pay out over £100m in compensation to 10,000 drivers, after the UK supreme court ruled last week they are entitled to holiday pay, a company pension and the national (...)

    #Uber #manipulation #procès #conducteur·trice·s #GigEconomy #travail

    https://i.guim.co.uk/img/media/317790170a584480cd7a99b42c9e6a1b77c0a8ab/0_144_6773_4067/master/6773.jpg

  • 23.02.2021: Kein »Freibrief für Uber« (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/397077.neoliberale-attacke-kein-freibrief-f%C3%BCr-uber.html

    Und noch so ein Artikel, der den Verlautbarungen verschiedener Kapitalfraktionen und der in ihrem Auftrag tätigen Bundesanstalt für Arbeit aufsitzt. Die hat festgestellt, dass im Jahr 2019 „90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen und -fahrer ein Entgelt unterhalb der Niedriglohnschwelle“ verdienten.

    Die Wirklichkeit ist viel brutaler

    Was BA und Artikel nicht verraten ist die Tatsache, dass zumindest in Berlin 99 Prozent aller „vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen“ nur einen Bruchteil des gesetzlich festgelegten stündlichen Mindestlohns erhalten. Am Ende des Jahres 2019 lag der tatsächlich im Taxi zu erzielende Stundenlohn noch bei etwa der Hälfte des MIndestlohns, um im darauf folgenden Coronajahr auf zeitweise einen Euro pro Stunde zu sinken.

    #Schwarzarbeit und #Dunkeldaten

    Wie die Mietwagenanbieter ihre Fahrern und Fahrerinnen entlohnen wird erst garnicht erwähnt, weil es darüber keine belastbaren Zahlen gibt. Diese Angestellten sind eine bundesweit zehntausende umfassende Randgruppe, für die sich niemand interessiert. Sie sind Flüchtlinge, Zuwanderer und ganz Arme, deren Führerschein ihr einziges Kapital auf dem Arbeitsmarkt ist. Viele von ihnen werden dazu angeleitet, ein Gewerbe als „selbständiger Chauffeur“ anzumelden. Damit wird ihr Arbeitgeber vollkommen von der Zahlung von Sozialbgaben „entlastet“. Es werden für diese Scheinselbständigen nicht einmal die bei Minijobs obligatorischen dreissig Prozent des Lohns an die Knappschaftskasse abgeführt. Für Selbständige gilt auch kein Mindestlohn- oder Arbeitszeitgesetz.

    Worum es wirklich geht

    Die meisten Fahrerinnen und Fahrer von Mietwagen zur Personenbeförderung sind vor kurzer Zeit aus Ländern ohne wirksame Sozialgesetzgebung eingewandert und aus diesem Grund auch in Deutschland leichte Beute für Ausbeuter, die ihnen elementare Rechte vorenthalten. Im Endergebnis schaden sie in ihrer Schwäche durch ihre Kurzsichtigkiet und Unkenntnis der deutschen Arbeitsgesetzgebung nicht nur sich selber, sondern agieren als Werkzeuge ihrer Bosse beim Niederreissen der letzten Schutzvorkehrungen im Taxigewerbe. Über die katastrophalen Auswirkungen dieser Entwicklung für die ganze Gesellschaft wird bisher nicht gesprochen.

    Rauchbomben und Nebelkerzen

    Die Diskussion um Rückkehrpflicht und Karenzzeiten ist eine Scheindiskussion. Sie dient der Verteidigung der Pfründe einer extrem aubeuterischen Fraktion der hiesigen Kapitalisten egal welchen Geschlechts, die ihre Felle davonschwimmen sieht, weil ihre Mitglieder unerwartet der Konkurrenz durch stärkere, besser organisierte und noch skrupellosere Konkurrenten ausgesetzt sind.

    Für Fahrerinnen und Fahrer ist es beinahe egal, ob sie in Autos mit oder ohne Dachzeichen unterwegs sind. Entscheidend für sie ist ein effektiv ausgezahlter armutsfester Lohn. Die Duchsetzung des Mindestlohns in Taxis und Mietwagen mit Fahrern wäre ein erster Schritt in diese Richtung. Machbar wäre das mit geringen Aufwand.

    Eine Lösung für den Gordischen Knoten

    Ein probates Werkzeug für unbestechliche und einfach zu machende Arbeitszeiterfassung stellen die in Carsharing-Fahrzeugen genutzten Systeme dar. Sie sind eine leicht für Taxis und Mietwagen anzupassende Lösung. Die so ausgestatteten Autos können nicht bewegt werden, ohne dass die Zentrale, bei Taxis und Mietwagen wären das Aufsichtsbehörde und Betrieb, genau erfährt, wer das Fahrzeug in jedem Augenblick benutzt und wo es sich gerade befindet. Wie Erfassung und Übermittlung von Daten aus dem Auto manipulationsgeschützt erfolgen kann, zeigt die INSIKA-Implementation im Taxi.

    Digitalisierung im Interesse der Arbeitenden

    Die Zeiterfassung und Nutzungsabrechnung für Kurzzeit-Mietwagen alias „Car Sharing“ entspricht technisch betrachtet genau der Arbeitszeiterfassung, die vom Europäischen Gerichtshof gefordert wird und in Taxis und Mietagen fehlt. Das System müsste noch geeicht und gegen Manipulationsversuche gehärtet werden. Gesetzlich oder per Verordnung für alle Mietwagen und Taxis vorgeschrieben würde sie der Konkurrenz per Lohndumping unmittelbar ein Ende bereiten. Die von Vielen immer wieder geforderte „faire Konkurrenzsituation“ würde sich als Nebeneffekt wie von selbst einstellen.

    Siebene auf einen Streich! ...

    ... sagte sich das tapfere Schneiderlein, und klopfte sich zufrieden auf den Bauch.

    23.02.2021, von Ralf Wurzbacher - Branche wehrt sich gegen Liberalisierung des Fahrdienstmarktes. Londoner Supreme Court verurteilt Dumpingmethoden des US-Anbieters

    Die geplante (Neo-)Liberalisierung des Taxi- und Fahrdienstmarktes war am Montag Thema einer Expertenanhörung im Bundestag. Zur Debatte stand der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im November eingebrachte Entwurf für ein Gesetz »zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts«, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Im Kern geht es dabei um Erleichterungen beim Einstieg neuer, vornehmlich App-basierter Angebote von Fahrdienstleistern wie Uber, Door-2-Door oder Clever Shuttle, die ihre Leistungen bislang nur befristet auf Basis einer Experimentierklausel offerieren dürfen. Mit der vorgesehenen Novelle will die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Vielzahl unterschiedlicher Anbieter schaffen. Wirklich zufrieden mit den Plänen ist indes keiner der Akteure.

    Taxis vor dem Aus

    Durch das Vorhaben in seiner Existenz bedroht sieht sich bekanntlich das Taxigewerbe. Erst am Freitag waren wieder Hunderte Fahrer in der Hauptstadt in einem Autokorso vom Brandenburger Tor vor das Konrad-Adenauer-Haus am Berliner Tiergarten gezogen, um gegen einen »Freibrief für Uber« zu protestieren und »faire Regeln für alle« anzumahnen. Im Zentrum der Kritik, etwa des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM), stehen Änderungen im Hinblick auf die sogenannte Rückkehrpflicht von Mietwagen. Bis dato müssen diese, anders als Taxen, nach jeder Fahrt an ihrem jeweiligen Firmensitz Station machen, um erst dann wieder neue Aufträge auszuführen. Zwar soll die Bestimmung vom Grundsatz her Bestand haben, allerdings sieht Scheuers Gesetzesvorlage diverse Ausnahmen zur Umgehung der Vorgaben vor.

    Außerdem forderte der gestern im Verkehrsausschuss angehörte BVTM-Vizepräsident Herwig Kollar eine Vorbestellfrist für Mietwagen von mindestens einer halben Stunde. Damit behielten die Kommunen ein »wichtiges Instrument zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes« in der Hand, sofern sie feststellen, »dass sie – wie in mehreren Großstädten schon zu beobachten ist – von der Plattformökonomie überrannt werden«. Nicht weit genug gehen die Pläne dem Chef von Uber Deutschland Christoph Weigler. Unter anderem stört er sich an der avisierten Einführung von Mindestbeförderungsentgelten »zur Unterbindung des Anbietens von Leistungen zu nicht marktgerechten Preisen«. Damit werde ignoriert, »dass diese bereits durch das Verbot von unlauterem Wettbewerb ausgeschlossen sind«, erklärte er im Bundestag.

    Nur was bringt ein Verbot, das offenbar systematisch umgangen wird. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2019 verdienten seinerzeit 90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen und -fahrer ein Entgelt unterhalb der Niedriglohnschwelle (jW berichtete am 8.6.2019). Dies ist auch dem Vormarsch von Chauffeur- und Poolingdiensten wie Berlkönig oder Moia geschuldet, die die Preise durch Missachtung von Tarif- und Sozialstandards für ihre Fahrer nach unten treiben. Entsprechend bescheinigte auch Kollar vom Taxiverband Scheuers Vorlage, ein »System organisierter Verantwortungslosigkeit zu Lasten von Verbrauchern und Fahrern« zu installieren. Es werde versäumt, »den Kommunen eine angemessene Vielzahl effektiver Instrumente gegen Dumpingverkehre an die Hand zu geben«, monierte er.

    Konzern muss zahlen

    Ein in dieser Hinsicht wegweisendes Urteil fällte am vergangenen Freitag der Oberste Gerichtshof in Großbritannien. Nach vierjährigem Rechtsstreit stellt er fest, dass der US-Marktriese Uber seine in Mietwagen verkehrenden Fahrer als reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und nicht wie Unternehmer oder Selbständige zu behandeln habe. Lord George Leggatt, einer der Höchstrichter am Supreme Court, erklärte das einstimmig ergangene Urteil: »Die Fahrer sind einer Position der Unterordnung und Abhängigkeit von Uber, so dass sie wenig oder gar keine Möglichkeit haben, ihre wirtschaftliche Position durch berufliche oder unternehmerische Fähigkeiten zu verbessern.«

    Geklagt hatten 35 Uber-Chauffeure, die nun mit Entschädigungen von bis zu 12.000 Pfund (ca. 13.870 Euro) rechnen können. Ferner könnten auf den US-Konzern erhebliche Steuernachforderungen zukommen. Derzeit sollen weitere 15.000 Betroffene eine Massenklage gegen Uber vorbereiten. Dessen Aktienkurs gab prompt deutlich nach.

    #Taxi #Uber

  • #Uber drivers are workers not self-employed, Supreme Court rules

    Uber drivers must be treated as workers rather than self-employed, the UK’s Supreme Court has ruled.

    The decision could mean thousands of Uber drivers are entitled to minimum wage and holiday pay.

    The ruling could leave the ride-hailing app facing a hefty compensation bill, and have wider consequences for the gig economy.

    Uber said the ruling centred on a small number of drivers and it had since made changes to its business.

    In a long-running legal battle, Uber had finally appealed to the Supreme Court after losing three earlier rounds.

    Uber’s share price dipped as US trading began on Friday as investors grappled with what impact the London ruling could have on the firm’s business model.

    It is being challenged by its drivers in multiple countries over whether they should be classed as workers or self-employed.
    What’s the background to the ruling?

    Former Uber drivers James Farrar and Yaseen Aslam took Uber to an employment tribunal in 2016, arguing they worked for Uber. Uber said its drivers were self employed and it therefore was not responsible for paying any minimum wage nor holiday pay.

    The two, who originally won an employment tribunal against the ride hailing app giant in October 2016, told the BBC they were “thrilled and relieved” by the ruling.

    “I think it’s a massive achievement in a way that we were able to stand up against a giant,” said Mr Aslam, president of the App Drivers & Couriers Union (ADCU).

    “We didn’t give up and we were consistent - no matter what we went through emotionally or physically or financially, we stood our ground.”

    Uber appealed against the employment tribunal decision but the Employment Appeal Tribunal upheld the ruling in November 2017.

    The company then took the case to the Court of Appeal, which upheld the ruling in December 2018.

    The ruling on Friday was Uber’s last appeal, as the Supreme Court is Britain’s highest court, and it has the final say on legal matters.

    Delivering his judgement, Lord Leggatt said that the Supreme Court unanimously dismissed Uber’s appeal that it was an intermediary party and stated that drivers should be considered to be working not only when driving a passenger, but whenever logged in to the app.

    The court considered several elements in its judgement:

    - Uber set the fare which meant that they dictated how much drivers could earn
    - Uber set the contract terms and drivers had no say in them
    - Request for rides is constrained by Uber who can penalise drivers if they reject too many rides
    - Uber monitors a driver’s service through the star rating and has the capacity to terminate the relationship if after repeated warnings this does not improve

    Looking at these and other factors, the court determined that drivers were in a position of subordination to Uber where the only way they could increase their earnings would be to work longer hours.

    Jamie Heywood, Uber’s Regional General Manager for Northern and Eastern Europe, said: "We respect the Court’s decision which focussed on a small number of drivers who used the Uber app in 2016.

    "Since then we have made some significant changes to our business, guided by drivers every step of the way. These include giving even more control over how they earn and providing new protections like free insurance in case of sickness or injury.

    “We are committed to doing more and will now consult with every active driver across the UK to understand the changes they want to see.”
    What did Uber argue?

    Uber has long argued that it is a booking agent, which hires self-employed contractors that provide transport.

    By not being classified as a transport provider, Uber is not currently paying 20% VAT on fares.

    The Supreme Court ruled that Uber has to consider its drivers “workers” from the time they log on to the app, until they log off.

    This is a key point because Uber drivers typically spend time waiting for people to book rides on the app.

    Previously, the firm had said that if drivers were found to be workers, then it would only count the time during journeys when a passenger is in the car.

    “This is a win-win-win for drivers, passengers and cities. It means Uber now has the correct economic incentives not to oversupply the market with too many vehicles and too many drivers,” said James Farrar, ADCU’s general secretary.

    “The upshot of that oversupply has been poverty, pollution and congestion.”
    Why are some drivers unhappy with Uber?

    Mr Aslam, who claims Uber’s practices forced him to leave the trade as he couldn’t make ends meet, is considering becoming a driver for the app again. But he is upset that the ruling took so long.

    “It took us six years to establish what we should have got in 2015. Someone somewhere, in the government or the regulator, massively let down these workers, many of whom are in a precarious position,” he said.

    - Uber drivers launch legal battle over ’favouritism’
    - The Uber driver evicted from home and left to die of coronavirus

    Mr Farrar points out that with fares down 80% due to the pandemic, many drivers have been struggling financially and feel trapped in Uber’s system.

    “We’re seeing many of our members earning £30 gross a day right now,” he said, explaining that the self-employment grants issued by the government only cover 80% of a driver’s profits, which isn’t even enough to pay for their costs.

    “If we had these rights today, those drivers could at least earn a minimum wage to live on.”
    Will we pay more for Uber rides?

    That remains to be seen, but it could potentially happen.

    When Uber listed its shares in the United States in 2019, its filing with the US Securities and Exchange Commission (SEC) included a section on risks to its business.

    The company said in this section that if it had to classify drivers as workers, it would “incur significant additional expenses” in compensating the drivers for things such as the minimum wage and overtime.

    “Further, any such reclassification would require us to fundamentally change our business model, and consequently have an adverse effect on our business and financial condition,” it added.
    What is the VAT issue about?

    Uber also wrote in the filing that if Mr Farrar and Mr Aslam were to win their case, HM Revenue & Customs (HMRC) would then classify the firm as a transport provider, and Uber would need to pay VAT on fares.

    This relates to a judicial review filed by Jolyon Maugham QC in 2019.

    Mr Maugham, a barrister specialising in tax and employment law, applied to HMRC to ask for a judicial review and that HMRC demand that Uber pay VAT.

    “I tried to force the issue by suing Uber for a VAT receipt, because I thought that, that way, even if HMRC didn’t want to charge Uber, I would be able to force it to,” he told the BBC.

    “The Supreme Court has fundamentally answered two questions at the same time: one is whether drivers are workers for Uber, and the other is whether Uber is liable to pay VAT to HMRC,” said Mr Maugham, who also heads up campaign group The Good Law Project.

    “It makes it extremely difficult for Uber to continue to resist paying what I understand to be more than £1bn in VAT and interest.”

    HMRC and Uber are still in dispute about the firm’s VAT liability.
    What does this mean for the gig economy?

    Tom Vickers is a senior lecturer in sociology at Nottingham Trent University and head of the Work Futures Research Group, which studies the jobs that people do and how they change over time.

    He thinks the Supreme Court’s ruling has wider implications for a lot of other gig economy workers like other private hire drivers, couriers and delivery drivers.

    "The central point for me is that the ruling focuses on the control that companies exercise over people’s labour - this control also carries with it responsibilities for their conditions and wellbeing.

    “This is even more important in the context of the pandemic.”

    As for Uber, Rachel Mathieson, senior associate at Bates Wells, which represented Mr Farrar and Mr Aslam, said her firm’s position was that the ruling applies to all 90,000 drivers who have been active with Uber since and including 2016.

    “Our position is that the ruling applies to all of their drivers at large,” she said.

    Dr Alex Wood, an Internet Institute research associate on gig economy at Oxford University, disagrees.

    He told the BBC that because the UK doesn’t have a labour inspectorate, these “rules aren’t enforced and it falls to workers to bring subsequent tribunals”.

    This means that “in reality, it’s very easy for Uber to just ignore this until more tribunals come for the remaining 40,000 [drivers]”.

    https://www.bbc.com/news/business-56123668
    #travail #justice #UK #Angleterre #cour_suprême #travail #travailleurs_indépendants #vacances #salaire #salaire_minimum #conditions_de_travail #TVA

    ping @isskein @karine4

  • Les chauffeurs Uber ne veulent pas que leurs données partent aux Etats-Unis
    https://www.leparisien.fr/economie/les-chauffeurs-uber-ne-veulent-pas-que-leurs-donnees-partent-aux-etats-un

    169 chauffeurs de la plate-forme américaine ont saisi le Conseil d’Etat. Ils souhaitent qu’une enquête soit menée sur l’exportation de leurs données personnelles vers les Etats-Unis. Ils se considèrent comme des lanceurs d’alerte. 169 chauffeurs de VTC d’Uber, associés à la Ligue des droits de l’Homme (LDH), ont saisi la semaine dernière le Conseil d’Etat. Ils demandent à la plus haute juridiction administrative d’ordonner à la Commission nationale informatique et libertés (Cnil) de contraindre Uber à (...)

    #Uber #données #GigEconomy #PrivacyShield #[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données_(RGPD)[en]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR)[nl]General_Data_Protection_Regulation_(GDPR) #CJUE #CNIL (...)

    ##[fr]Règlement_Général_sur_la_Protection_des_Données__RGPD_[en]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_[nl]General_Data_Protection_Regulation__GDPR_ ##LDH-France

  • Uber drivers are workers, UK supreme court rules
    https://www.theguardian.com/technology/2021/feb/19/uber-drivers-workers-uk-supreme-court-rules-rights

    Decision means drivers will be entitled to basic rights such as paid holidays, say lawyers The UK supreme court has dismissed Uber’s appeal against a landmark employment tribunal ruling that its drivers should be classed as workers with access to the minimum wage and paid holidays. Six justices handed down a unanimous decision backing the October 2016 employment tribunal ruling that could land Uber with a big compensation pay out and lead to better terms for millions of workers in the gig (...)

    #Uber #procès #GigEconomy #travail

    https://i.guim.co.uk/img/media/06cae42bfed98e46d241f497be744a98cf4fa28c/0_18_3500_2100/master/3500.jpg

  • DoorDash, Uber Eats Super Bowl Commercials Draw Heavy Social Media Backlash
    https://1851franchise.com/uber-eats-and-doordash-super-bowl-commercials-draw-heavy-social-media

    The third-party delivery giants Uber Eats and DoorDash shelled out big money for ads during Sunday night’s Super Bowl LV, but many are crying foul.

    Alex Lockie
    1851 Franchise Editor
    4:29 PM • 02/09/21

    Third-party delivery apps Uber Eats and DoorDash both bet big on expensive advertisements during Sunday nights’ Super Bowl LV, but heavy blowback on social media so far suggests the brands may have fumbled their messaging.

    While users love third-party delivery apps that turn their entire local market into a food court, restaurants have heavily pushed back on the big tech companies muscling into their already razor-thin profit margins. It’s become a contentious issue in the foodservice industry, and Sunday’s ads poured fuel on the fire.

    Uber Eats placed an ad hyping its “Eat Local” campaign, that encourages people to patronize local restaurants. The brand says it’s earmarked $20 million to “support efforts over the next six months to show up for our partners as they continue rising to the challenges of the ongoing pandemic.” Uber Eats plans to do this with $4.5 million in microgrants for independent restaurants and a $0 delivery fee for independents over Super Bowl weekend.
    The Offending Ads

    Uber Eats did this with the help of 90s comedy superstars Mike Myers and Dana Carvey, who reprised their iconic “Wayne’s World” roles and were joined by music A-lister Cardi B. Myers and Carvey played up the nostalgia factor while Cardi B led the actors into new age TikTok-style dance trends. Overall, it was nothing short of an all-out effort from the massive, national brand to give people what they wanted: Stars goofing off for a nominally good cause.

    But industry watchers weren’t buying it. Dan Price, CEO of Gravity Payments and an outspoken business pundit in the media tweeted about the ad:

    “Uber Eats just spent $5.5 million plus whatever it cost to get Cardi B, Mike [Myers] and Dana Carvey to tell us to ‘support local restaurants’ while putting local restaurants out of business by charging them 30% delivery fees.”

    Price’s tweet was posted to Reddit’s r/Facepalm community, where users post baffling and infuriating content. The post gained 95,000 upvotes by Tuesday afternoon.

    Patrick Radden Keefe, a James Beard Award-nominated staff writer for the New Yorker agreed, tweeting the following:

    “The idea that Uber Eats, a parasitic app, has just rolled out the new tag phrase ‘Eat Local, Support Local’ gives even my cynicism a run for its money.”

    DoorDash’s ad played on a similar theme, with the brand using characters from the beloved “Sesame Street” to push its campaign called “The Neighborhood.” Like Uber Eats, the brand wanted to emphasize that using its app supported neighborhood businesses.

    Also like Uber Eats, the ad received a harsh reaction. Perhaps it was the nostalgia factor or seeing childhood favorites like Big Bird pushing a big tech brand, but people really got angry about this one.

    AdAge, a popular publication in the marketing space tweeted to its nearly 1 million followers a thoughtful critique of DoorDash’s business practices that could have equally been levied at Uber Eats. The publication tweeted the following:

    “While I can’t help but smile watching DoorDash’s #SuperBowl ad, it’s hard to separate the cuteness overload to the reality of the fees delivery services charge restaurants and consumers.”
    Are Uber Eats and DoorDash “Parasitic?”

    Third-party delivery apps like Uber Eats, DoorDash, Postmates, Seamless and others have long been criticized by the restaurant industry for charging high rates.

    Since the start of the pandemic, 110,000 restaurants have closed while apps like Uber Eats and DoorDash have seen their sales numbers boom.

    Many restaurant owners have expressed hatred of these apps, but many have said it’s their only lifeline as dining rooms remain closed due to the pandemic. Most often, customers of a restaurant can get cheaper prices and better service if they call the restaurant directly.

    Ultimately, it’s unclear if the third-party delivery apps and restaurants will find a happy compromise, but for now, it’s clear that many restaurants would prefer customers “eat local” and support their “neighborhood” simply by calling them directly and skipping the middlemen, who are often multi-billion dollar corporations.

    #Nuvelle_domesticité #Uber_eats #Publicité #Super_bowl

  • Gig Workers’ Data Rights Should Be Prioritized in Labor’s Next Fight
    https://truthout.org/articles/organizers-say-access-to-workplace-data-might-have-prevented-passage-of-pr

    In the November election, California voters delivered a blow to gig workers by passing Prop 22, a ballot initiative permitting companies like Uber and Lyft to continue treating app-based and delivery drivers as independent contractors rather than employees. The vote was widely seen as a rebuttal to AB5, a 2019 law which ensured that California businesses appropriately classify their workers as either independent contractors or employees. As lawmakers nationwide debate the future of the gig (...)

    #Lyft #Uber #migration #racisme #législation #discrimination #GigEconomy #télétravail #travail (...)

    ##données

  • Uber Buys Drizly, an Alcohol Delivery Service, for $1.1 Billion
    https://www.nytimes.com/2021/02/02/business/uber-buys-drizly.html?campaign_id=158&emc=edit_ot_20210204&instance_id=2675

    Uber has acquired Drizly, the alcohol delivery service, in a $1.1 billion deal, the ride-hailing company said on Tuesday. The acquisition is part of Uber’s aggressive push to expand its booming delivery business during the pandemic. The deal, a mix of stock and cash, follows Uber’s recent acquisitions of Postmates, a food delivery service, and Cornershop, a grocery delivery company. Uber has also joined with Nimble to deliver prescriptions in some markets. Uber will incorporate alcohol (...)

    #Deliveroo #Postmates #Uber #UberEATS #domination #Drizly #FoodTech #GigEconomy #Cornershop #Nimble (...)

    ##Lantern

  • Livreurs : la lente conquête syndicale
    https://www.alternatives-economiques.fr/livreurs-lente-conquete-syndicale/00095447

    A quelques mois des ordonnances qui trancheront sur les modalités du dialogue social pour les plates-formes, de plus en plus de villes se dotent de collectifs de livreurs. Un salaire de 10,30 euros de l’heure pour 4 500 livreurs en CDI – vous avez bien lu, en contrat à durée indéterminée –, c’est l’objectif annuel que vient d’annoncer Just Eat, qui souhaite salarier et fidéliser ses livreurs aujourd’hui indépendants. Avec la fermeture des restaurants, le couvre-feu à 18 heures, le secteur de la (...)

    #Deliveroo #Frichti #JustEat #UberEATS #migration #FoodTech #GigEconomy #lutte #syndicat #travail #CFDT #CLAP (...)

    ##CGT

  • People with a disability now able to use taxi subsidy on Uber and the taxi industry is worried - ABC News
    https://www.abc.net.au/news/2021-02-03/uber-now-able-to-drive-people-disability-using-taxi-subsidy/13113136

    Key points:
    The Multi-Purpose Taxi Program pays up to 50 per cent of a fare for people living with a disability
    The taxi industry is worried the move will undermine a crucial revenue stream, especially for smaller operators
    Disability advocates say customers deserve more choice just like everyone else

    #<;Australien #Taxi #Uber #Behindertentransport

  • Livreurs : ils établissent un rapport de force dans la lutte contre les plateformes | Guillaume Bernard
    https://rapportsdeforce.fr/classes-en-lutte/livreurs-ils-etablissent-un-rapport-de-force-dans-la-lutte-contre-le

    La lutte contre les plateformes s’amplifie depuis l’automne. Mais il reste compliqué de faire plier un employeur quand ce dernier refuse de se considérer comme tel. Des trottoirs des MacDo aux sièges de l’assemblée en passant par les bancs des tribunaux, les livreurs et leurs alliés multiplient les actions pour tenter de contre balancer la toute puissance des plateformes. Etat des lieux de leur lutte. Source : Rapports de Force