• Corona-Maßnahmen: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-massnahmen-lauterbach-wollte-1g-fuer-gastronomie-und-handel-

    9.8.2024 von Michael Maier - Die Bundesregierung hat die Protokolle des Corona-Expertenrats weiter entschwärzt. Die Ergebnisse, die der Berliner Zeitung vorliegen, sind bemerkenswert.

    Die Bundesregierung hat in einem Schreiben an den Frankfurter Arzt Christian Haffner wichtige Passagen aus den von Haffner eingeklagten Protokollen des Corona-Expertenrats entschwärzt. Aus den Entschwärzungen, die der Berliner Zeitung vorliegen, geht unter anderem hervor, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Gremium im Winter 2021 vorschlug, Ungeimpften den Zutritt zu Restaurants und Einkaufsläden vollständig zu verwehren – selbst, wenn diese Personen den amtlich anerkannten Genesenen-Status nachweisen konnten. Der Vorschlag wurde schließlich nicht umgesetzt. Es ist unklar, ob die Experten Lauterbach von seinen radikalen Ideen abgebracht haben oder ob sich der Minister von sich aus korrigiert hat. Im Protokoll des Expertenrats vom 28.12.2021 heißt es: „BM Lauterbach ändert seinen in der letzte (sic) Sitzung unterbreiteten Vorschlag (1G in Gastronomie und Handel) dahingehend ab, dass auch 2GPlus in der Gastronomie denkbar sei, wobei Geboosterte vom Testerfordernis ausgenommen werden. In der Gastronomie bestehe grds. ein höheres Infektionsrisiko (keine Masken am Platz, ältere Kunden).“

    Nachdem Lauterbach bei den Experten mit einer drakonischen Regel offenbar nicht durchgekommen war, verkürzte im Januar 2022 das von Lauterbach beaufsichtigte Robert Koch-Institut (RKI) schließlich den Genesenen-Status von sechs auf drei Monate. Die Anwältin Jessica Hamed schrieb damals im Magazin Cicero von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion des Bundesgesundheitsministeriums im Hinblick auf die überraschende und zudem noch rückwirkend geltende Halbierung des Genesenenstatus sowie die Aberkennung der Einmal-Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson“. Hamed äußerte den Verdacht, dass eine unliebsame, aber politisch gewollte Entscheidung unter dem Deckmantel der Wissenschaft der Bevölkerung als alternativlos verkauft werden soll“.

    In einer Sitzung vom 9.2.2022, an der auch Bundesjustizminister Marco Buschmann teilnahm, wurde über die Impfpflicht diskutiert. Unter der Überschrift „Kommunikation zu Impfpflicht“ wird festgestellt: „Auf der Datenbasis von Umfragen stagniert Impfkampagne, der Anteil der Impfgegner bleibt konstant. Ungeimpfte bleiben demnach weiterhin eher skeptisch ggü. einer Impfung. Anreize werden hier nicht reichen. Eine Beratung und Öffentlichkeitsarbeit werden trotzdem weiterhin als notwendig und wichtig erachtet. Zusätzlich muss man sich auch mit der Gruppe von Ärzten auseinandersetzen, die eine Impfung ablehnen, da Empfehlungen von Ärzten im Allgemeinen sehr deutlich wirken.“ Schließlich wird der Eindruck erweckt, dass eine allgemeine Impfpflicht zwar wissenschaftlich nicht begründet, politisch jedoch anzustreben sei. In dem Protokoll heißt es: „Eine Impfpflicht nur für ältere Menschen wird kritisch gesehen, da es ein falsches Signal für alle anderen Altersgruppe (sic) sein könnte (als wenn diese keine Impfung mehr bräuchten).“

    Guten Morgen, Berlin Newsletter

    Vielen Dank für Ihre Anmeldung.
    Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

    Eine weitere Entschwärzung zeigt, dass der Schutz vor einer Omikron-Infektion durch einen Booster bei weitem nicht so hoch war, wie in den diversen Booster-Kampagnen behauptet wurde. Am 4.1.2022 notiert das Protokoll: „Eine neue Haushaltskontaktstudie aus DNK zeige, dass die mRNA-Booster-Impfung einen 46%igen Schutz vor Infektionen mit Omikron biete, die zweifache Impfung jedoch nicht.“
    Meistgelesene Artikel

    Das Bundeskanzleramt hat die Entschwärzungen dem Verwaltungsgericht Berlin zur Kenntnis gebracht, vor welchem der Allgemeinmediziner Christian Haffner laut FAZ geklagt hatte. Am kommenden Montag ist eine Verhandlung angesetzt, die das Bundeskanzleramt jedoch nicht mehr für nötig hält. Das Amt schreibt in dem der Berliner Zeitung vorliegenden Schriftsatz an das Gericht: „Wir gehen davon aus, dass sich durch die weitgehende Entschwärzung der Protokolle die Klage vollumfänglich erledigt hat.“

    Christian Haffner sieht das nicht so und zieht seine Klage trotz des überraschenden Schritts der Bundesregierung nicht zurück. Er sagte der Berliner Zeitung: „Es ist bei so gravierenden Einschränkungen der Grundrechte wichtig zu wissen, dass das Ganze im Interesse der Bevölkerung ist und nicht im Interesse einer Industrie.“ Haffner will die vollständige Entschwärzung, weil wichtige Passagen der Protokolle weiter geheim bleiben sollen. Laut Bundeskanzleramt sollen zum „Schutz der öffentlichen Sicherheit“ die „Namen der Urheber von Sitzungsbeiträgen“ und Gästen des Expertenrats geschwärzt bleiben. Zum „Schutz fiskalischer Interessen“ sollen Passagen unter Verschluss blieben, die „Rückschlüsse auf eine Bewertung bestimmter Pharmahersteller, Pharmapräparate (Medikamente oder Impfstoffe) beziehungsweise Bezugsquellen von Medikamenten zulassen“. Außerdem bleiben zum „Schutz der bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Volksrepublik China … Textpassagen geschwärzt, die u.a. Wertungen zum chinesischen Regierungshandeln beinhalten“.

    #covid19 #iatrocratie

  • Charité-Arzt verurteilt : Totschlag kein Einzelfall, „Täter gelten als sehr engagierte, sehr empathische Mensch
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/berlin-charite-arzt-verurteilt-totschlag-kein-einzelfall-taeter-gel


    Le médecin qui aime son patient, tue son patient , parole de nazi. Et il économise 60k RM à la communauté nationale. C’est que j’appelle de l’empathie nationale .

    Voici la dernière ligne de défense des médecins face à la critique de leur rôle meurtrier.

    Ich halte die Behauptung, es handele sich bei den Tätern um schwarze Schafe und bei den Taten um Einzelfälle, für genauso ungerechtfertigt wie einen Generalverdacht.
    Karl-Heinz Beine

    Un médecin spécialiste de la question de l’homicide médical décrit qu’il est impossible de connaître le chiffre et le rythme exact des homicides commis par ses collègues. Puisque ici les méthodes statistiques sont aussi peu efficaces comme dans tous les domaines où le personnes interrogées veulent rester dans l’ombre on ne peut approcher la question que d’une manière analytique.

    Il faut commencer par la collection d’informations sur tout ce qui peut avoir une signification pour les actes et exclure les jugements biaisés et idéologiques qui sont la conséquence de la nécessité de s’arranger avec une situation insupportable ou d’obscurcir des parties problématiques de la question. Ensuite il faut analyser les fonctions et besoins de acteurs. A la fin on n’aura toujours pas de chiffre précis mais on obtiendra une idée de la signification du phénomène et du rôle des acteurs.

    Bien entendu il faut se situer dans la perspective des personnes les plus faibles qu’on écoute le moins d’habitude, car en emplifiant ces voix on se rapproche d’une représentation complète du problème. Si par hasard on comprend qu’on fait partie d’eux on a gagné la première bataille dans la lutte pour la vérité.

    Nous sommes toutes et tous des patients. Pour nous il est important de suivre la recommandation du professeur à la fin de l’interview, mais ce n’est qu’une première étape sur le chemin vers l’essentiel, l’indépendance de la domination médicale.

    26.4.2024 von Christian Schwager - Ein Arzt der Charité Berlin ist für die Tötung zweier Patienten verurteilt worden. Der Experte Karl-Heinz Beine sagt, dies sei kein Einzelfall, doch Patienten könnten sich schützen.

    Der Charité-Arzt Gunther S. ist am Freitag vor dem Landgericht Berlin wegen zweifachen Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, dem Leben der beiden Patienten mit einer hohen Dosis des Anästhetikums Propofol ein Ende gesetzt zu haben anstatt, wie üblich, Schmerzen mit Morphinen zu behandeln. Fast ein Jahr lang saß der Oberarzt der kardiologischen Intensivstation in Moabit in Untersuchungshaft. Karl-Heinz Beine ist emeritierter Professor an der Universität Witten/Herdecke. Er hat zur Gewalt in Krankenhäusern geforscht und den Prozess intensiv verfolgt. Im Interview spricht er über die Motive der Täter, das Leben von Patienten vorzeitig und vorsätzlich zu beenden. Er sagt, es handele sich nicht um Einzelfälle, ein Generalverdacht sei aber nicht berechtigt. Und er erklärt, was Patienten tun könnten.

    Herr Prof. Beine, entspricht das Urteil Ihren Erwartungen?

    Ich bin mit der Beweisführung des Gerichts sehr einverstanden. Die Tatsachen, die zugrunde lagen, waren erheblich. Das Gericht hat völlig zurecht großes Gewicht auf die Dosierung von Propofol gelegt und als Todesursache gewürdigt. Dieses Anästhetikum wird in solchen medizinischen Problemlagen eher selten eingesetzt.

    Sie haben den Prozess seit Beginn an den meisten Prozesstagen verfolgt. Im Publikum saß auch medizinisches Personal. Wie waren die Reaktionen?

    Ich hatte erst heute vor dem Richterspruch eine mehr als lebhafte Auseinandersetzungen mit einem ärztlichen Kollegen. Er meinte, wenn der angeklagte Arzt verurteilt werde, würde an deutschen Kliniken niemand mehr als Arzt arbeiten wollen.

    Ist das so?

    Eine solche Einschätzung hat mit Fakten nichts zu tun. Es kommt immer auf die Kompetenz und die Motivation der Ärztinnen und Ärzte an. Selbstverständlich sind sie auf der sicheren Seite, wenn sie einem Menschen Schmerzen nehmen wollen und dafür ein Medikament wählen, bei dem es unter Umständen sein kann, dass es auch das Leben verkürzt. Unabhängig davon muss das Motiv sein, dem Patienten Schmerzen und Ängste zu nehmen und nicht das Leben zu verkürzen.

    Warum sollte das primäre Ziel von Dr. S. gewesen sein, den Tod der Patienten herbeizuführen?

    Ich habe ihn nicht psychiatrisch begutachtet. Doch mein Eindruck im Gerichtssaal war, dass er große Schwierigkeiten hat, unkontrollierbare Situationen zu ertragen, also auch das Sterben von Menschen. Er hat Probleme, die Grenzen ärztlichen Handelns zu akzeptieren. Man könnte das so beschreiben: Wenn ich das Leiden eines Menschen nicht kontrollieren kann, dann kontrolliere ich den Träger des Leidens, indem ich ihn mit Medikamenten so behandele, dass ich ihn – in Anführungszeichen – erlöse. Es ist so, dass Herr S. nicht in der Lage ist, solche Situationen auszuhalten und zu begleiten.

    Ist das ein typisches Tatmotiv?

    Für fast alle Täter, die ich kenne, ist das eine typische Motivlage, ja. Sie gelten als sehr engagierte, sehr empathische Menschen, die sich um Sterbende und ihre Angehörigen kümmern. Dadurch können sich die betroffenen Ärztinnen und Ärzte oder Krankenpfleger das Gefühl verschaffen, die Situation im Griff zu haben. Und wenn das nicht der Fall ist, lösen sie die Situation auf, indem sie die Patienten mit Medikamenten übermäßig ruhigstellen.

    Es gab den Fall des Pflegers Niels Högel, der Patienten an den Rand des Todes brachte mit dem Ziel, sie im letzten Moment zu retten und als Held dazustehen. Ist das ebenfalls typisch?

    Diese Motivlage ist weltweit selten. Meist handelt es sich um Mitleidstörungen. Im Fall von Herrn S. hat das Gericht jetzt ebenfalls festgestellt, dass auch bei ihm Mitleid eine Rolle gespielt hat. Insofern gibt es Parallelen zum Fall von Irene B., die sich ja damals auch auf Mitleide berufen hat.

    Sie meinen die Krankenpflegerin an der Charité, die mehrere Patienten umgebracht hat. Ihr Fall hat dazu geführt, dass die Charité ein Whistleblower-System etablierte. Wie sicher ist ein solches System vor Missbrauch?

    Ein höheres Maß an Sicherheit als das, das man in diesem Prozess erlebt hat, ist kaum möglich. Jedes Whistleblower-System gerät an seine Grenzen, wenn es um schwere Straftaten geht.

    Warum?

    Solche Informationen der Whistleblower müssen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Das hat die Krankenschwester, die sich im Fall des Dr. S. an die Vertrauensanwälte der Charité wandte, nicht bedacht. Sie hat sich nicht ausgemalt, dass sie irgendwann vor dem Landgericht erscheinen muss. Und sie hat sich nicht ausgemalt, dass sie an drei Prozesstagen schwierigen Verhören ausgesetzt war. Man könnte auch sagen: Sie wurde gegrillt.

    Wie lässt sich so ein Whistleblower-System schonend für die Beschuldigten und schonend für die Hinweisgeber organisieren?

    Das ist eine schwierige Frage, auf die es bis heute keine abschließende Antwort gibt. Wie macht man Menschen Mut, die Missstände aufdecken? Wie schützt man Menschen davor, ungerechtfertigt beschuldigt zu werden, die nichts anderes tun als ihre schwere Arbeit?

    Sind die Ärzte durch das Urteil jetzt verunsichert?

    Die Verunsicherung ist da, aber die Grauzone, von der immer die Rede ist, wird nicht verschwinden, indem wir sie verschweigen. Wir müssen genau hinschauen und darüber immer wieder diskutieren, und ich glaube, dass das mit diesem Urteil etwas leichter fällt.

    Sie sprechen von Grauzone: Lässt sich abschätzen, wie viele Fälle nicht ans Licht kommen?

    Die Dunkelziffer lässt sich nicht beziffern. Ich selbst habe im Herbst 2020 eine Studie veröffentlicht, die wissenschaftlich bewertet wurde. Von 2507 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten räumten 1,8 Prozent ein, innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate das Leben eines Patienten vorsätzlich und willentlich verkürzt zu haben, ohne dass sie darum gebeten worden waren. Es handelt sich um eine nicht unerhebliche Zahl. 2507 Teilnehmer sind nicht wenig, allerdings handelt es sich nicht um einen repräsentativen Querschnitt durch die Ärzteschaft.

    Also liegt das Ausmaß des Problems völlig im Dunkeln?

    Es ist nicht quantifizierbar. Doch ich halte die Behauptung, es handele sich bei den Tätern um schwarze Schafe und um Einzelfälle, für genauso ungerechtfertigt wie einen Generalverdacht. Wir wissen es schlichtweg nicht.

    Wie kann ich als Patient für meine größtmögliche persönliche Sicherheit sorgen?

    Indem Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung hinterlegt haben, deren Existenz bekannt ist. Und indem ich selbst oder meine Angehörigen auf Aufklärung bestehen, am besten von zwei unterschiedlichen Ärzten. Menschliches Leben darf nicht abgewertet werden, auch nicht wenn es schwierig wird.

    Inwiefern?

    Der Verteidiger von Dr. S. hat im Prozess einen Zollstock ausgepackt, um den Fall aus seiner Perspektive zu verdeutlichen. Ein Zwei-Meter-Zollstock, den er Glied für Glied eingeklappt hat. Er wollte damit die Vergänglichkeit des Lebens symbolisieren. Am Schluss hat er die schmale Kappe abgenommen, die sich am Ende jedes Zollstocks befindet. Er hat gesagt, dieses Fitzelchen sei das, was auf einer Intensivstation ankommt. Das ist eine derart verzerrende Darstellung des Wertes von menschlichem Leben an dessen Ende, die unabsehbare Folgen hat. Es muss jedem klar sein, dass das menschliche Leben schützenswert ist bis zum letzten Atemzug. Und dass Ärzte nichts tun dürfen, um das Leben vorsätzlich zu verkürzen. Das kann allenfalls der Betroffene selbst.

    __

    Zur Person

    Karl-Heinz Beine, geboren 1951, ist ein deutscher Humanmediziner, Hochschullehrer und Sachbuchautor. Seit 2019 ist er emeritierter Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke. Er veröffentlichte unter anderem mit Jeanne Turczynski das Buch: „Tatort Krankenhaus. Wie ein kaputtes System Misshandlungen und Morde an Kranken fördert“. (Verlag Droemer Knaur, München 2017)

    Vernichtung lebensunwerten Lebens
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vernichtung_lebensunwerten_Lebens

    ... et les pauvres ...
    https://www.youtube.com/watch?v=oFSd_mUSBkw

    #iatrocratie #meurtre #euthanasie

  • Patienten getötet : Charité-Oberarzt in Berlin zu Haftstrafe verurteilt
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/herzmediziner-der-charite-berlin-zu-haftstrafe-verurteilt-li.220981


    Der Charité-Mediziner Gunther S. musste am Freitag nicht in die Untersuchungshaftanstalt zurück. Er wurde von der Haft verschont. Foto Katrin Bischoff/Berliner Zeitung

    Au fond rien n’a changé depuis l’assassinat de centaines de milliers de patients par les médecins nazis dans le contexte de l’action T4 et des institutions du Reich . Malgré quelques lois qui semblent imposer le contraire l’état, ses juges et la morale publique ne mettent pas en question le pouvoir sur ta vie et ta mort des demi-dieux en blouse blanche. Tous les jours les médecins tuent des patients sans égard de leur volonté ou de celle de leurs proches sous le prétexte de l’élimination d’une vie qui ne vaut pas d’être vécue („Vernichtung lebensunwerten Lebens“).

    Quand un spéciment de cette caste d’assassins se fait prendre, la morale dominante veut qu’il soit jugé avec clémence. Un acte qui serait considéré comme un meurte chez n’importe qui d’autre passe pour de l’empathie professionnelle quand l’auteur du crime est médecin.

    En tant que patients que nous sommes tous sans exception il ne faut jamais oublier avec qui nous avons à faire quand nous allons voir les maîtres de la distribution de soins et de médicaments. Ils détiennent ce qu’Ian Fleming a surnommé "a licence to kill".

    Là un de ces tueurs vient d’écoper une condamnation pour homicide au premier degré avec libération immédiate parce que la durée de sa détention provisoire de moins d’un an a été plus longue que la peine prononcée. Une condamnation pour homicide était incontournable mais la cour a voulu qu’elle soit la moins dure possible. Les juges ne considèrent pas comme du meurte la terminaison de la vie de deux patients sur simple décision de médecin. Voilà ce qui est grave.

    Je suis convaincu qui faut en finir avec ce pouvoir et cette morale par l’action collective et publique.

    26.4.2024 von Katrin Bischoff - .Nach dem Tod zweier Patienten kommt ein Kardiologe der Charité Berlin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Nun gibt es ein Urteil.

    Als Gunther S. am Freitagnachmittag gegen 15.15 Uhr aus dem Saal 142 des Kriminalgerichts tritt, eine durchsichtige Plastiktüte mit Prozessunterlagen in den Händen, wird er erst einmal umarmt. Kollegen und Bekannte warten. Gunther S. ist die Erleichterung anzusehen, dass er zunächst nicht mehr in seine Gefängniszelle zurück muss.

    Gerade wurde der Arzt der Charité wegen zweifachen Totschlags in minderschwerem Fall zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, doch die 30. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin setzte auch seinen Haftbefehl außer Vollzug. Fast ein Jahr lang saß der Oberarzt der kardiologischen Intensivstation (ITS) in Moabit in Untersuchungshaft. „Wir werden gegen das Urteil selbstverständlich in Revision gehen“, kündigt Jan Smollich an, einer der Verteidiger des promovierten Arztes. Die Anwälte hatten auf Freispruch plädiert.

    24 Verhandlungstage sind vergangen, in denen sich der Oberarzt wegen eines schweren Vorwurfs verantworten musste. Er soll zwei schwerstkranke Patienten auf der kardiologischen Intensivstation 47i am Charité-Campus Virchow-Klinikum mit einer Überdosis Propofol getötet haben. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes verlangt, weil sich Dr. S. zum Herrn über Leben und Tod aufgeschwungen habe.

    Doch der Argumentation des Anklägers konnten die Richter der Schwurgerichtskammer nicht folgen. „Wir sind überzeugt, dass es sich in beiden Fällen um eine gezielte Abkürzung des Lebens und damit eine gezielte Tötung handelt“, sagte Gregor Herb, der Vorsitzende Richter. Vieles spreche aber dafür, dass es die Zugewandtheit zu den Patienten war, die Dr. S. zu diesem Handeln bewegt habe. Es fehle an einer lebensfeindlichen Haltung.
    Meistgelesene Artikel

    Herb erklärte, dass der „Gesetzgeber uns vor Probleme“ stelle, wenn es um Fälle ärztlichen Handelns am Ende eines Lebens gehe. Aber hier sei eine eindeutige strafrechtliche Beurteilung möglich. Was geschehen war, beschrieb der 52-jährige Richter so: Am 22. November 2021 musste der eine Woche zuvor eingelieferte schwerstkranke Patient Ulrich B. über eine halbe Stunde reanimiert werden, dann hatte er wieder einen Kreislauf.

    Was Gunther S. bei dem folgenden Notfallkadiogramm des 73-jährigen Patienten sah, ließ ihn zu der Überzeugung gelangen, dass Ulrich B. nicht mehr mit dem Ziel einer Genesung oder Besserung des Gesundheitszustandes behandelbar war. „Zwar schlug das Herz noch, aber der Arzt hatte keine Zuversicht, dass da noch was zu machen war“, so Herb.

    Zwei Minuten später war Ulrich B. tot

    Um 10.36 Uhr habe Gunther S. die Krankenschwester Katja W. angewiesen, ihr eine hohe Dosis des Sedierungsmittels Propofol zu spritzen. Als die 39-Jährige zögerte, forderte sie der Arzt nochmals auf. In der Überzeugung, der Mediziner könne die Dosierung besser beurteilen, habe die Krankenschwester das Propofol verabreicht, so Herb. Zwei Minuten später war Ulrich B. tot.

    Sophie J., eine junge, noch unerfahrene Krankenschwester, war mit in dem Patientenzimmer. Sie unternahm zunächst nichts, wandte sich aber acht Monate später, nach dem Tod der 73-jährigen Marianne G., an die Vertrauensanwälte der Charité. Die Stelle war eingerichtet worden, nachdem die Krankenschwester Irene B. in der Charité mehrere Patienten umgebracht hat. Sie wurde 2008 wegen Mordes und Totschlags an fünf Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt.

    Marianne G., ebenfalls 73 Jahre alt, kam am 23. Juli 2022 mit lebensbedrohlichen Vorerkrankungen auf die ITS 47i. Ihr Herz hatte immer wieder ausgesetzt. Am Abend entschieden zwei Ärzte, darunter Gunther S., auf palliative Behandlung umzustellen. Die Patientin war nicht sediert, Gunther S. spritzte ihr im Beisein von Sophie J. zunächst 200 Milligramm Propofol. Er beendete die Beatmung. „Und erwartete den Tod, den er herbeizuführen beabsichtigte“, so Herb.

    Doch Marianne G. starb nicht. Deswegen holte Gunther S. erneut Propofol und injizierte ihr 400 Milligramm. „Wenige Augenblicke später verstarb die Patientin“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Ablauf beruhe auf den Angaben von Sophie J. und decke sich „in den allerweitesten Teilen mit der Einlassung des Angeklagten“.

    Dabei sei die Dosis ein zentraler Punkt, erklärte Herb. Gunther S. hatte zugegeben, den Patienten das Sedierungmittel gespritzt zu haben - jedoch in wesentlich geringerer Menge. Er habe damit die Sterbenden abschirmen, ihnen unnötiges Leid, Schmerzen und Todesangst ersparen wollen.

    Fünf Sachverständige hatten in dem Prozess ausgesagt, dass die Menge von 500 Milligramm bei Ulrich B. und 600 Milligramm bei Marianne G. all das übersteige, was therapeutisch sinnvoll wäre. Selbst die von Gunther S. angegebene geringere Dosierung sei „ein Ritt auf der Rasierklinge“ gewesen, so der Richter.

    Wir sind überzeugt, dass es sich in beiden Fällen um eine gezielte Abkürzung des Lebens und damit eine gezielte Tötung handelt
    Gregor Herb, Vorsitzender Richter

    Herb machte klar, dass die Kammer der Hauptbelastungszeugin in diesem Prozess glaube. Ihre Aussage sei in Einzelheiten voll belastbar. Sie habe nicht den Eindruck gemacht, als würde sie „das Blaue vom Himmel“ herunterlügen.

    Die Richter gehen in ihrem Urteil aber auch davon aus, dass allen klar gewesen sei, dass die Patienten todgeweiht waren. Trotzdem sei das Vorgehen des Arztes nicht mit einer Palliativbehandlung in Einklang zu bringen. Propofol habe bei der palliativen Sedierung nicht zu suchen, das hätten mehrere Gutachter und auch andere in dem Verfahren ausgesagt. Das Vorgehen von Dr. S. habe gegen alle Regeln verstoßen. Auch wenn die Patienten im Sterbeprozess waren: „Auch einem sterbenden Herz kann man den Rest geben“, so der Richter.

    Für den Angeklagte spreche, dass sich Gunther S. noch nie etwas habe zuschulden kommen lassen. Zudem werde der Schuldspruch, so er rechtskräftig werde, einschneidende beruflich Konsequenzen nach sich ziehen. Andererseits habe der Angeklagte auch seine berufliche Stellung und das Vertrauen von Patienten und Angehörigen ausgenutzt.

    Herb erklärte in seiner fast einstündigen Urteilsbegründung auch, es gebe vielleicht viele, die sich einen Dr. S. wünschen würden. „Letztlich möchte man aber als Angehöriger bei der Entscheidung über Leben und Tod gefragt werden.“

    Unklar ist, ob auch Staatsanwalt Martin Knispel Revision gegen das Urteil einlegen wird. Er hatte Gunther S. wegen Mordes angeklagt, doch das Gericht hatte die Anklage lediglich wegen Totschlags zugelassen. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Krankenschwester Katja W. war im Februar gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

    Gunther S. erklärt nach dem Urteil, er werde nun erst einmal nach Hause gehen. Zweimal in der Woche muss er sich bei der Polizei melden, so die Auflage des Gerichts.

    Charité-Arzt verurteilt : Totschlag kein Einzelfall, „Täter gelten als sehr engagierte, sehr empathische Menschen“
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/berlin-charite-arzt-verurteilt-totschlag-kein-einzelfall-taeter-gel

    #Allemagne #Berlin #iatrocratie #meurtre #euthanasie

  • Ricardo Lange : Darum öffnen wir das Fenster, wenn jemand stirbt – Blick hinter die Krankenhaus-Kulissen
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/ricardo-lange-darum-oeffnen-wir-das-fenster-wenn-jemand-stirbt-li.2

    Nous vivons et mourons dans le comfort. Pas de soucis, pas de puanteur, pas de sang, pas d’excréments. Ricardo et ses collègues préparent nos morts pour la dernière visite.

    20.1.2024 von Ricardo Lange - Warum haben Kühlfächer an der Innenseite Hebel? Und passen im Sitzen gestorbene Patienten in den Sarg? Ein Blick hinter die Kulissen eines Krankenhauses.

    Ein wallendes schwarzes Gewand, die Kapuze tief über den Schädel gezogen, die Sichel in der knöchernen Hand – wenn man dem Tod eine Gestalt geben müsste, wäre dieses wohl das Bild, das die meisten Menschen vor Augen hätten. Kein Wunder also, dass der Tod uns Angst macht. Dennoch wird er jeden von uns treffen, egal wie alt wir sind, von wem wir abstammen, welche Hautfarbe wir haben, ob wir reich oder arm sind, ob wir gute Menschen sind oder hinterhältige Kanaillen.

    Doch das Sterben und der Tod sind für die meisten von uns immer noch Tabuthemen. Ich auf der Intensivstation und auch viele andere Kollegen erleben täglich, was für die meisten im Verborgenen bleibt.

    Wenn bei uns auf der Intensivstation ein Patient gestorben ist, entfernen wir alle Zugänge und den Tubus mitsamt dem Beatmungsschlauch. Wir waschen den Verstorbenen ein letztes Mal, wechseln blutige und schmutzige Bettwäsche, ziehen ein frisches Nachthemd an, legen die Arme links und rechts neben den Körper und schließen noch geöffnete Augenlider. Wir öffnen das Fenster, einerseits um den leichten Geruch des Todes durch frische Luft zu vertreiben, andererseits in dem Glauben, dass die Seele so den Raum verlassen kann.

    Oft ist es so, dass Angehörige während des Sterbeprozesses oder kurz danach zum Abschiednehmen kommen. Dann bleibt uns nichts anderes übrig, als durchgeblutete Verbände provisorisch mit der Bettdecke abzudecken und sichtbare Blutspuren notdürftig von der Haut zu wischen, um dem Anblick etwas von seiner Grausamkeit zu nehmen. Elektrische Kerzen werden an das Bett gestellt und Taschentücher bereitgelegt. Wir versuchen, den Abschied für die Angehörigen so würdevoll wie möglich zu gestalten.

    Eine Sache wurde mir damals in meiner Einarbeitung ans Herz gelegt: „Stell immer das Patientenbett flach!“ Etwa ein bis zwei Stunden nach dem Tod tritt der Rigor mortis ein, die sogenannte Leichenstarre. Sie kann dazu führen, dass der Körper des Toten in der aufrechten Position verbleibt, wenn das Kopfteil des Bettes nicht heruntergeklappt wird. Dann aber würde der Tote später nicht mehr ins Kühlfach passen.

    Ehrlich gesagt habe ich das bisher nie erlebt. Ich habe dazu extra Michael Tsokos gefragt, den Gerichtsmediziner der Charité. Er hat mir bestätigt, dass das für den Krankenalltag keine Rolle spielt. Die Leichenstarre macht sich zuerst an den Augenlidern und dem Unterkiefer bemerkbar und erreicht ihre volle Ausprägung nach sechs bis acht Stunden. Sinnvoll ist, den Kiefer so lange mit einer Handtuchrolle abzustützen, damit der Mund geschlossen bleibt.

    Zehenzettel mit persönlichen Daten

    Es kommt vor, dass die Kripo bei uns auftaucht und eine Leiche beschlagnahmt, und zwar dann, wenn der Arzt die Todesart als ungeklärt einstuft – zum Beispiel nach einem Treppensturz – und ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall dürfen wir am Zustand der Leiche nichts ändern: Alle Zugänge bleiben drin. Lediglich Infusions- und Beatmungsschläuche dürfen entfernt werden.

    Zurück zum Alltag: Wenn die Angehörigen mit ihrer Trauer irgendwann nach Hause gehen, geht für uns der Umgang mit den Verstorbenen weiter. Der Arzt füllt den Totenschein aus und wir befestigen den sogenannten Zehenzettel mit den persönlichen Daten am Fuß des Verstorbenen. Der Tote wird entweder abgeholt, oder wir bringen ihn persönlich in die Leichenhalle, wo wir ihn dann in ein freies Kühlfach schieben.

    Wer hier – wie ich früher – denkt, dass es für jeden Verstorbenen ein einzelnes, abgetrenntes Fach gibt, der irrt. Hinter den einzelnen Türen befindet sich ein großer gemeinsamer Kühlraum, in dem die Leichen nebeneinander liegen. Jedes Mal, wenn ich den Hebel einer Tür umlege und die Luke schließe, muss ich mit leichtem Schaudern daran denken, dass es in manchen Krankenhäusern an der Innenseite der Luke auch einen Hebel gibt, also dort, wo sich der Kühlraum mit den Leichen befindet. Ein Pfeil zeigt an, in welche Richtung man drehen muss, um die Luke zu öffnen. Wer diesen Hebel umlegen soll, frage ich mich bis heute – ich habe bisher noch keinen Toten wieder auferstehen sehen.

    Eine Sache ist mir sehr wichtig: Ich versorge verstorbene Menschen immer so, als würden sie noch leben. Ich rede mit ihnen, lege Kopf und Gliedmaßen sanft zur Seite. Dieser Akt der Menschlichkeit hilft mir bis heute dabei, mit dem Tod umzugehen und ihn besser zu verarbeiten.

    #mort #Allemagne

    • Un texte que j’aime bien.
      Quand quelqu’un meurt, la première chose à faire est de ne rien faire.
      Ne cours pas . Ne décroche pas. Respirez profondément et soyez présent à l’ampleur du moment.
      Il y a une grâce d’être au chevet de quelqu’un qu’on aime alors qu’il fait sa transition hors de ce monde. Au moment où ils prennent leur dernier souffle, il y a un sacré incroyable dans l’espace. Le voile entre les mondes s’ouvre.
      Nous ne sommes tellement pas préparés et pas formés à gérer la mort que parfois une sorte de réponse de panique fait son effet. « Ils sont morts ! »
      Nous savions qu’ils allaient mourir, donc leur mort n’est pas une surprise. Ce n’est pas un problème à résoudre. C’est très triste, mais ce n’est pas une raison de paniquer.
      S’il y a quelque chose, leur mort est une raison de respirer profondément, de s’arrêter et d’être vraiment présente à ce qui se passe. Si vous êtes à la maison, peut-être mettre de l’eau et faire une tasse de thé.
      Asseyez-vous au chevet et soyez juste présent à l’expérience dans la pièce. Que se passe-t-il pour vous ? Que pourrait-il se passer pour eux ? Quelles autres présences y a-t-il ici qui pourraient les soutenir sur leur chemin ? Soyez à l’écoute de toute la beauté et de la magie.
      Faire une pause donne à votre âme une chance de s’adapter, car peu importe à quel point nous sommes préparés, une mort reste un choc.
      Si nous passons directement en mode « faire » et appelons le 911, ou si nous appelons l’hospice, nous n’avons jamais la chance d’absorber l’énormité de l’événement.
      Accordez-vous cinq minutes ou 10 minutes, ou 15 minutes juste pour être. Vous ne retrouverez jamais ce temps si vous ne le prenez pas maintenant.
      Après ça, faites la plus petite chose que vous pouvez. Appelez la seule personne qui doit être appelée. Engagez tous les systèmes qui doivent être engagés, mais engagez-les au niveau le plus minimal.
      Bougez vraiment, vraiment, vraiment, lentement, car c’est une période où il est facile pour le corps et l’âme de se séparer.
      Nos corps peuvent galoper en avant, mais parfois nos âmes ne se sont pas rattrapées. Si vous avez l’occasion d’être tranquille et d’être présent, saisissez-la. Acceptez et acclimatez et ajustez-vous à ce qui se passe. Ensuite, alors que le train commence à rouler, et que toutes les choses qui se passent après un décès frappent, vous serez mieux préparé.
      Vous n’aurez pas l’occasion de reprendre votre souffle plus tard. Tu dois le faire maintenant.
      Être présent dans les moments après la mort est un cadeau incroyable pour soi-même, c’est un cadeau pour les gens avec qui tu es, et c’est un don pour la personne qui vient de mourir. Ils sont juste à un cheveu à couper le souffle. Ils commencent tout juste leur nouveau voyage dans le monde sans corps. Si vous gardez un espace calme autour de leur corps, et dans la pièce, ils sont lancés d’une manière plus belle. C’est un service pour les deux côtés du voile.
      Sarah Kerr, Doula de la Mort

  • Kommentar : Deutsche Fleischpolitik: Unbeirrt egoistisch
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/deutsche-fleischpolitik-unbeirrt-egoistisch-li.83848

    Böcke und Gärtner, Aushilfsdocs und Religionspauker sind die ausführenden Organe von Konzernen und Schlachthofbetreibern. Als Landwirtschafts- und Verkehrsminister tun Klöckner und Scheuer alles, damit Fleisch und Mietwagen billig bleiben, während Taxi- und Handwerksbetriebe ihre Leute nicht mehr bezahlen können.

    Was sich kaum jemand klar macht: Wenn in einer Brnache legal kein Geld mehr zu verdienen ist, übernehmen die Kriminellen. Die profitieren vom Risikozuschlag, der beim Ignorieren von Gesetzen des Gesundheits- Lebensmittel und Arbeitsschutz verdient wird.

    Wer zahlt? Zunächst die ausgebeuteten Arbeiter und Scheinselbständigen, alle Armen, die Hormonfleisch kaufen, und später alle einfachen Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, wenn Kosten für Unfälle, Krankheiten und Sozialleistungen übernommen werden müssen. Gut verdienenden Unternehmern und Beamten bleibt die Kostenbeteiligung erspart, denn sie sind meist privat versichert.

    Die ausgebeuteten Arbeitern haben es schwer, sich zu wehren. Sie müssen die kriminellen Machenschaften ihrer Bosse mitmachen oder verlieren ihr Einkommen. Anders als die Bosse können Sie sich der Strafverfolgung nur schlecht entziehen. Das Geld reicht ihnen einnfach nicht für Grundbesitz und Pass eines Landes ohne Auslieferungsabkommen mit der BRD.

    19.5.2020 von Annika Leister - Die Zahlen sind deutlich: In vier Bundesländern vermelden Schlachthöfe insgesamt Hunderte Infizierte. Zum allergrößten Teil sind die Betroffenen Arbeitsmigranten sowie deren Familien aus Osteuropa, besonders aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Nordrhein-Westfalen verzeichnet das Maximum von rund 300 infizierten Angestellten in zwei Schlachthöfen, der Kreis Coesfeld kratzt deswegen an der Grenze zum Shutdown.

    Arbeitsmarkt-Experten und Branchenkenner verblüffen diese Zahlen nicht. Sie kritisieren seit Jahren massive Rechtsverstöße in der Branche, ein undurchsichtiges Subunternehmersystem und ausbleibende Kontrollen der Behörden. NRW hat sich 2019 gegen den Trend des Wegschauens gestemmt und in einer „Überwachungsaktion“ von Juli bis September 30 Fleischbetriebe und 90 Subunternehmer mit 17.000 Beschäftigten unter die Lupe genommen. Das katastrophale Ergebnis: In ausnahmslos allen Betrieben wurden Arbeitsschutzmängel festgestellt, in 85 Prozent der Betriebe in „gravierendem“ Ausmaß – 16-Stunden-Schichten inklusive.

    Das ist Ausbeutung mit System. Wer, wie Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU), da noch über „schwarze Schafe“ lamentiert, die eine Branche in Verruf bringen, der drückt die Augen lobbyhörig zu.

    Der Aushilfsdoc
    https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Scheuer#Schule_und_Studium

    Dieser akademische Grad, der heute der sogenannten 2. Bologna-Stufe (Master-Ebene) zugehört, ist heute im Gegensatz zu 2004 nicht mehr äquivalent zu einer Promotion, berechtigt seinen Inhaber aber zur Führung des Titels PhDr. Dessen ungeachtet – und obwohl in Deutschland nur im Gebiet der Bundesländer Bayern und Berlin erlaubt – stellte Scheuer seinem Namen bundesweit den Zusatz Dr. voran. Als Dr. Andreas Scheuer bestritt er auch den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005.

    Die Religionspaukerin
    https://de.wikipedia.org/wiki/Julia_Kl%C3%B6ckner#Familie,_Ausbildung_und_Beruf

    Politikwissenschaft, katholische Theologie und Pädagogik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Ihre Studienschwerpunkte waren Internationale Politik, Agrarpolitik sowie Sozialethik, Wirtschafts- und Bioethik. Das Thema ihrer Magisterarbeit lautete „Struktur und Entwicklung der europäischen Weinmarktpolitik“. 1998 schloss sie das Studium mit dem Grad der Magistra Artium in den Fächern Theologie, Politikwissenschaft und Pädagogik ab; zusätzlich legte sie das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Gymnasien für die Fächer Sozialkunde und Katholische Religion ab

    Scherz beiseite: Das Schöne ander Politik ist, dass auf der parlamentarischhen Bühne jeder und jede alles sein kann, was die Parteifreunde ihm zutrauen. Für einfache Arbeitslose geht das nur als Videophantasie.

    Passend zum Thema ein Arbeitsloser als Brathähnchenwitwer.
    https://www.youtube.com/watch?v=hYJIAHpDRMs

    #Arbeit #Ausbeutung #Ernährung